Verwaltungsstrafe

Post in Datenskandal zu 18 Millionen Euro Strafe verurteilt

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Das börsenotierte Unternehmen will gegen das Urteil Berufung einlegen. Bekannt wurde das Urteil durch eine Ad-hoc-Mitteilung der Post mit dem Thema „Meilensteine und Ausblick für 2019 und 2020“.

Woher bekommt die Post die Adressen, wenn sie unaufgefordert Wahlwerbung zustellt? Eine Frage, die seit Jänner dieses Jahres nicht nur Kunden der Post beschäftigt, sondern auch die Datenschutzbehörde. Bekannt war, dass die Post nicht nur Namen und Adressen, sondern auch Daten wie das Alter oder etwa die Investment-Affinität einer Person sichert. Oder die Wahrscheinlichkeit, ob sie zu Bio-Produkten greift. Dabei kommt es bei der Erstellung dieser Profile durch die Post zu sonderbaren Kreationen. So wurden bei einer Person mit zwei Wohnsitzen unterschiedliche Wählerprofile erstellt. Nun musste aber die Datenschutzbehörde klären, ob hier ein Verstoß gegen die im Mai 2018 eingeführte Datenschutzgrundverordnung vorliegt. Hat die Post tatsächlich Daten weitergegeben, oder waren es unproblematische Hochrechnungen?

Die Datenschutzbehörde ist der Ansicht, dass ein Verstoß der Datenschutzgrundverordnung gegeben ist. „Die Datenschutzbehörde sah es nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung aufgrund der Beweislage als erwiesen an, dass die ÖPAG durch die Verarbeitung von personenbezogenen Daten über die vermeintliche politische Affinität von Betroffenen gegen die DSGVO verstoßen hat. Darüber hinaus wurde u.a. eine Rechtsverletzung wegen der Weiterverarbeitung von Daten über die Paketfrequenz und die Häufigkeit von Umzügen zum Zweck des Direktmarketings festgestellt, weil dies keine Deckung in der DSGVO findet“, heißt es in einer Aussendung.

Das börsenotierte Unternehmen wurde zu einer Strafe von 18 Millionen Euro verurteilt. Die Post will dagegen Berufung einlegen, wie sie in einer Ad-hoc-Mitteilung betont: „Nicht inkludiert ist eine Rückstellung für eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 18 Mio EUR, die die Datenschutzbehörde gegen die Österreichische Post wegen Verwendung von Marketingdaten ausgesprochen hat. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig, die Österreichische Post wird gegen diesen Bescheid erster Instanz Rechtsmittel ergreifen.“ Die Post sieht durch das Urteil ihr Kerngeschäft der Direktwerbung gefährdet.

Dem Unternehmen gelang aber auch ein Erfolg. Die Datenschutzbehörde hielt fest, dass die Post als Adressverlag und Direktmarketingunternehmen laut §151 Gewerbeordnung bestimmte Datenkategorien ohne Zustimmung der betroffenen Personen sammeln und verarbeiten darf.

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Das Urteil hat auf laufende Einzelklagen aber keine Auswirkungen. Der Kläger müsse beweisen, dass sein persönliches Recht auf Datenschutz verletzt wurde. In der Entscheidung der Datenschutzbehörde deutet aber nichts darauf hin. Und nur dann hätte der Kläger Anspruch auf Schadenersatz.

Rund drei Millionen Datensätze und Profile werden von der Post eigenen Angaben zufolge verwaltet. Bei rund 2,2 Millionen Österreichern ist auch die Parteiaffinität abgespeichert. Dies ist freilich interessant für Parteien.

Die Geschäftspraktiken der Post führten dazu, dass sie mit dem Negativpreis „Big Brother Award“ ausgezeichnet wurden.

(bagre)

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