Auto muss nicht immer Straßenbahn weichen

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Grundsätzlich sollen Pkw-Lenker die Schienen auf der Straße freihalten. Aber es gebe Ausnahmen, betont nun das Höchstgericht. Nur weil sich von hinten eine Straßenbahn nähert, müsse man aufs Abbiegen nicht verzichten.

Eine Bahn hat naturgemäß wenig Ausweichmöglichkeiten, ein Auto deutlich mehr. Aber muss ein Autofahrer, der aufs Abbiegen wartet, darauf verzichten, weil sich von hinten eine Bahn nähert? Diese Frage galt es nach einem Verkehrsunfall in Wien zu klären.

Der Unfall hatte sich mit einem Zug der Badner Bahn ereignet, die die niederösterreichische Stadt mit dem Wiener Ring verbindet. Teils fährt die Lokalbahn wie eine Straßenbahn und hat damit Verkehr um sich. So auch an einem Julitag vor zwei Jahren, als ein Autofahrer in Wien Meidling an einer Kreuzung nach links abbiegen wollte. Er betätigte den Blinker, reduzierte die Geschwindigkeit und ordnete sich auf dem linken Fahrstreifen ein. Doch es herrschte Gegenverkehr und deswegen konnte der Autofahrer noch nicht einbiegen. Nun hielt er im Bereich der Kreuzung schräg an, der Pkw ragte dabei bereits teilweise in die Gegenfahrbahn hinein.

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