Den Pflegefonds absichern, Rechtsanspruch auf Karenz schaffen: Die nächste Regierung steht noch nicht – der Forderungskatalog an sie aber schon.
Wien. Wer wird neuer Sozialminister oder neue Sozialministerin sein? Das weiß man zwar noch nicht, aber die Wunschliste an ihn oder sie – das ist jedenfalls fix – wird lang. Und ebenfalls fest steht: Das Thema Pflege, zu dem die Parteien im Wahlkampf viel versprochen haben, wird die künftige Koalition weiter beschäftigen.
Dafür werden schon die Länder sorgen. Deren Sozialreferenten haben bei ihrer Konferenz in Linz parteiübergreifend einen „Aktionsplan Pflege“ plus Resolution an die künftige Bundesregierung verfasst. Übermittelt wird diese schon jetzt – also der aktuellen Regierung plus allen Parteichefs.
Worum geht's? Zentrale Forderung ist die Absicherung des Bundespflegefondsgesetzes. Dieses regelt die Zweckzuschüsse an die Länder für den bedarfsgerechten Aus- und Aufbau der Langzeitpflege und läuft 2021 aus. Daher fordert man „die ehest mögliche Aufnahme von Verhandlungen beziehungsweise deren Vorbereitung für eine zeitgerechte Absicherung und Weiterentwicklung des Pflegefonds“. Dies sei umso dringlicher, da durch den Entfall des Pflegeregresses auch Mehrbedarf entstanden sei.
295,5 Mio. Euro für die Länder
Wobei apropos Regress: Das Finanzministerium bestätigte am Mittwoch einen Bericht der „Vorarlberger Nachrichten“, wonach die Länder 295,5 Mio. Euro für das Jahr 2018 an Kompensation erhalten haben. Zur Erinnerung: Die Landeshauptleute hatten sich mit dem Finanzministerium darauf geeinigt, dass ihnen der Einnahmen-Entfall durch die Abschaffung des Pflegeregresses mit einem Höchstbetrag von 340 Mio. Euro durch den Bund abgegolten wird. Nun liegt die von der Buchhaltungsagentur des Bundes geprüfte Endabrechnung vor.
Für die Jahre 2019 und 2020 – so wurde es mit ÖVP- und FPÖ-Stimmen im September beschlossen – sollen die Länder einen Fixbetrag aus dem Pflegefonds von jeweils 300 Millionen Euro erhalten. Eine Deckelung, die die Länder aber nicht akzeptieren wollen.
Was die Länder hingegen laut Resolution wollen: Eine Arbeitsgruppe zwischen Bund und Ländern mit Experten soll Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Pflegefinanzierungssysteme eingehend prüfen. Weiters auf der Wunschliste: mehr Unterstützung für die Angehörigen, man fordert (wie übrigens mehrere Parteien im Wahlkampf) die gesetzliche Verankerung des Rechtsanspruchs auf Pflegekarenz- und/oder -teilzeit sowie finanzielle Entlastung und ein flächendeckendes „Case-Management“. Realistischer bewertet werden soll der Pflegebedarf bei Demenz: Bisher gebe es nur bei Vorlage einer bereits vorhandenen schweren geistigen oder psychischen Behinderung einen „Erschwerniszuschlag“: „Diese 25 Stunden pro Monat entsprechen keinesfalls der Pflege- und vor allem Betreuungsrealität“, heißt es.
Diakonie fordert „Sozialmilliarde“
Aber nicht nur die Länder, auch die Diakonie meldete sich am Mittwoch mit Wünschen an die Regierung zu Wort. Sie fordert eine „Sozialmilliarde“. Passend zu Allerheiligen pocht man darauf, dass die Palliativmedizin-Betreuung und der Hospizbereich bundesweit einheitlich geregelt werden müssten. Es brauche einen Rechtsanspruch auf eine palliativmedizinische Betreuung am Lebensende. Weiters – mit Augenmerk auf die schwierige Situation der anerkannten Asylwerber auf dem Wohnungsmarkt – fordert man den Ausbau des sozialen Wohnbaus und den Abbau „diskriminierender Zugangsbeschränkungen nach Herkunft“. (APA/red)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.10.2019)