Mietrecht

Mit den Kindern geschrien: Frau muss ausziehen

Die Mieterin muss wegen unleidlichen Verhaltens ausziehen (Symboldbild).
Die Mieterin muss wegen unleidlichen Verhaltens ausziehen (Symboldbild).imago stock&people
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Auch der Hund hatte zu viel Lärm erzeugt.

Wien. Weil Geräusche aus ihrer Wohnung regelmäßig die Nachbarn aufgeweckt haben, muss eine Frau aus ihrer Wiener Wohnung ausziehen. Die Frau hatte wiederholt frühmorgens laut mit ihren Kleinkindern geschrien und die Türen geschlagen. Überdies bellte ihr Hund, wann immer jemand an der Tür vorbeiging, oder das Tier ein anderes Geräusch vernahm.

Der Hund beließ es auch nicht bei einer kurzen Reaktion, sondern bellte dann fünf bis zehn Minuten lang. Einmal pro Woche, so hielten die Gerichte fest, belle das Tier sogar stundenlang.

Beschwerden von Hausbewohnern hatte es schon länger gegeben, die Mieterin änderte aber ihr Verhalten nicht. Sie zeigte sich selbst vor Gericht noch uneinsichtig und vermutete vielmehr ein Mobbing gegen sie. Eine Argumentation, die durch die gerichtlichen Feststellungen aber nicht gedeckt sei, wie der OGH (8 Ob 47/19y) betonte. Die Frau verliert wegen unleidlichen Verhaltens ihr Mietrecht an der Wohnung. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.11.2019)

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