Gastbeitrag

Datenschutz als Waffenarsenal

Der Post droht wegen ihres Umgangs mit Daten ein Millionenstrafe.
Der Post droht wegen ihres Umgangs mit Daten ein Millionenstrafe.(c) Michaela Bruckberger
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Neben der Gefahr von Strafen sowie Klagen durch Betroffene berechtigen manche DSGVO-Verstöße auch dazu, einen Konkurrenten auf Schadenersatz und Unterlassung zu klagen.

Wien. In der Vorwoche wurde bekannt, dass die Post von der Datenschutzbehörde zu einer Verwaltungsstrafe von 18 Mio. Euro verurteilt wurde (nicht rechtskräftig). Bereits im Sommer sorgte ein Urteil für hitzige Diskussionen: Ein Vorarlberger Anwalt klagte die Post erfolgreich auf 800 Euro Schadenersatz, weil sie Daten zu seiner vermeintlichen Parteiaffinität verarbeitet hatte und dem Kläger dadurch ein immaterieller Schaden entstanden war.

Was aber bei dem Thema gern übersehen wird: Bei Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) drohen nicht nur Klagen von Betroffenen, sondern nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auch von Konkurrenten. Voraussetzung für eine erfolgreiche Klage wegen einer DSGVO-Verletzung ist allerdings das Erreichen einer „Spürbarkeitsschwelle“ im Wettbewerb – der Verstoß muss also zumindest geeignet sein, den Wettbewerb zum Nachteil von Unternehmen nicht nur unerheblich zu beeinflussen.

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