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Der Anfang vom Ende der Ära Schönborn

Kardinal Christoph Schönborn beim Pfingsthochamt am 9. Juni.
Kardinal Christoph Schönborn beim Pfingsthochamt am 9. Juni.APA/EXPA/MICHAEL GRUBER
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Der Kardinal hat in Rom bereits persönlich sein Rücktrittsgesuch, datiert mit 22. Jänner 2020, abgegeben, dem Tag der Vollendung des 75. Lebensjahres. Er drängt den Papst geradezu, ihn abzuberufen. Das Interregnum hat begonnen.

Wien. Ist Kardinal Christoph Schönborn amtsmüde? Ist er generell auch nach seiner Prostataoperation im Frühjahr müde geworden? Jedenfalls steht der Wiener Erzbischof vor Vollendung seines 75. Lebensjahres. Und will nun offensichtlich möglichst rasch einem Neuen Platz machen.

Denn zweieinhalb Monate vor dem Tag X, an dem jeder Bischof – mit Ausnahme des Bischofs von Rom – bei Vollendung des 75. Lebensjahres sein Rücktrittsgesuch abgeben muss, hat Schönborn sein diesbezügliches Schreiben bereits in Rom deponiert, datiert mit 22. Jänner 2020. Das ist ziemlich früh. Mehr noch: Der Kardinal hat am Rande der jüngst zu Ende gegangenen Amazonien-Synode persönlich Papst Franziskus darum gebeten, sein Rücktrittsgesuch möglichst bald anzunehmen. Die Begeisterung des Chefs im Vatikan darüber soll sich in engen Grenzen gehalten haben.

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