Ibiza-Video

Strache blitzt in Hamburg auch mit Beschwerde ab

(c) Clemens Fabry
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Die Behörde hatte entschieden, das "Strache/Ibiza-Verfahren" einzustellen. Dagegen hatte Strache Beschwerde erhoben.

Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache ist in Hamburg mit einer Beschwerde gegen die Entscheidung der Behörde, das von ihm angestrebte Verfahren im Zusammenhang mit dem Ibiza-Video einzustellen, bei der Generalstaatsanwaltschaft abgeblitzt. Das berichtete der "Standard" am Dienstag in seiner Online-Ausgabe. Die dortige Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren ohne Ermittlungen eingestellt.

Strache hatte ursprünglich über seinen deutschen Anwalt Strafanzeigen gegen alle Personen eingebracht, die für die Herstellung, Verbreitung und Veröffentlichung des Ibiza-Videos verantwortlich waren. Das angestrebte Verfahren betraf insbesondere Verantwortliche des "Spiegel", wie die Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigte. Da aber kein hinreichender Tatverdacht für eine Straftat bestand, stellte diese das Verfahren ein. Strache legte daraufhin Beschwerde ein.

Diese wurde jetzt abgewiesen. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg wartet nun, ob Strache weitere Rechtsmittel gegen die Zurückweisung einlegt. Sollte das nicht der Fall sein, wird die Behörde das so genannte "Strache/Ibiza-Verfahren" abschließen.

Ein ebenfalls von Strache angestrebtes Verfahren in München ist noch offen. Dort befindet sich der Sitz der "Süddeutschen Zeitung", die ebenfalls Teile des Ibiza-Videos veröffentlicht hatte.

(APA)

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