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Siedlungsgenossenschaft passt Arbeitsplätze an Bedürfnisse an

(C) OSG
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Oberwarter gemeinnützige Bau-, Wohn- u. Siedlungsgenossenschaft erkennt die zahlreichen Vorteile, die inklusive Teams dem gesamten Betrieb bringen

Die 1951 gegründete Oberwarter gemeinnützige Bau-, Wohn- u. Siedlungsgenossenschaft (OSG) baut nicht nur umweltbewusst, ökologisch und energiesparend, sondern hat auch die Vorteile von inklusiven Teams erkannt und beschäftigt acht Menschen mit Behinderung. Der Betrieb selbst zählt 289 Mitarbeiter. Die Integration funktioniert vorbildlich. Im Unterschied zu vielen anderen Firmen werden die Menschen mit Behinderung in sehr qualifizierten Arbeitsbereichen eingesetzt. Dazu müssen natürlich die Arbeitsplätze gezielt angepasst werden – etwa bei körperlichen Einschränkungen. Durch die Anpassung kommen die Fähigkeiten dieser Mitarbeiter optimal zur Geltung. Im Burgenland ist die Siedlungsgenossenschaft ein echter Pionier in Hinblick auf inklusive Beschäftigung.

Wertvolle Dienste

„Wir beschäftigen Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, wie z.B. eine Mitarbeiterin, die aufgrund eines Arbeitsunfalles in einem anderen Unternehmen körperlich eingeschränkt ist und nun bei uns im Ablagewesen wertvolle Dienste leistet“, sagt OSG-Vorstand Alfred Kollar. „Aber bei uns arbeiten auch Mitarbeiter mit intellektuellen Defiziten. Diese Personen ziehen wir sehr gern für Bürohilfsarbeiten wie Scannen und Kopieren heran.“ Die Menschen mit Behinderung sind voll integriert ins Unternehmen. „Sie sind Teil der innerbetrieblichen Kaffeerunden, nehmen an betrieblichen Feierlichkeiten und am jährlichen Betriebsausflug teil“, erzählt der Vorstand.

Chancen und Potenziale

Im Betrieb steigt durch das Engagement auch die soziale Kompetenz des gesamten Teams. „Die Aufnahme unserer Mitarbeiter mit Behinderungen hat sehr unterschiedliche Hintergründe. In einem Fall war es die Bekanntschaft mit dem Vater des jungen Mannes, der uns bat, seinem Sohn eine befristete Praktikumsstelle einzuräumen.“ Daraus ist mittlerweile ein unbefristetes Dienstverhältnis geworden. Im Fall der älteren Mitarbeiterin mit der körperlichen Einschränkung wurde das Dienstverhältnis über ein Berufsförderungsinstitut – zunächst aufgrund der öffentlichen Förderung – ermöglicht und in der Folge auch ohne Förderung als unbefristetes Dienstverhältnis fortgesetzt. „Wir sehen ganz einfach die Chancen und Potenziale, die sich durch Inklusion ergeben, und möchten auch unseren Beitrag leisten“, sagt Kollar.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.11.2019)


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