Nach Urteil

"Freunde helfen Heinz": Spendenaufruf für Salzburgs Ex-Bürgermeister

Pressekonferenz zuer Er�ffnung der Salzburger Landesausstellung 2016 Kaiser Bischof Jedermann im
Pressekonferenz zuer Er�ffnung der Salzburger Landesausstellung 2016 Kaiser Bischof Jedermann im(c) imago/Rudolf Gigler (imago stock&people)
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Nach der Verurteilung Heinz Schadens im Swap-Verfahren ruft die ehemalige Leiterin der Salzburger Gerichtsmedizin Edith Tutsch-Bauer zum Spenden auf. Das Urteil sei eine „menschliche und finanzielle Katastrophe“.

Heinz Schaden (SPÖ), der am zweitlängsten amtierende Bürgermeister in der Geschichte der Stadt Salzburg, bekommt nach seiner rechtskräftigen Verurteilung im Swap-Verfahren moralischen und wohl auch finanziellen Beistand: Seit Dienstagabend ist im Internet die Seite "Freunde helfen Heinz" abrufbar, auf der die frühere Leiterin der Salzburger Gerichtsmedizin Edith Tutsch-Bauer zum Spenden aufruft.

"Das Urteil bringt die Verurteilten in eine menschliche und finanzielle Katastrophe. Neben den harten Freiheitsstrafen müssen sie nun mit Job- und Pensionsverlust und weiteren finanziellen Forderungen resultierend aus dem Urteil zurechtkommen", schreibt Tutsch-Bauer. "In derart schweren Zeiten braucht es die Hilfe von Freundinnen und Freunden. Deshalb habe ich ein Unterstützungskonto für Heinz Schaden eingerichtet, mit dem seine weitere Rechtshilfe bis hin zu einer Anrufung des Europäischen Menschengerichtshofs mitfinanziert werden soll."

Schaden darf Haft wohl im Hausarrest verbringen

Die Spenden seien sowohl für die bereits angefallenen Kosten wie auch für das Verfahren beim Menschengerichtshof gedacht, sagte sie am Mittwoch. Im Impressum der Webseite des Spendenkomitees scheint Alfred Autischer auf, der für Schaden in der Swap-Causa die Öffentlichkeitsarbeit betreut hat. Die Idee stamme aber von ihr, sagte die ehemalige Gerichtsmedizinerin.

Schaden war in dem Untreue-Prozess am 2. Oktober vom Obersten Gerichtshof rechtskräftig zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt worden. Die Haft darf er vermutlich im elektronisch überwachten Hausarrest verbringen. Außerdem verlangt die Stadt nun die Anwalts- und Verfahrenskosten für die Vertretung des damaligen Bürgermeisters zurück. Wie hoch Schadens Anteil an den insgesamt 1,3 Millionen Euro ist, klärt derzeit das städtische Kontrollamt. Darüber hinaus erlosch mit der Verurteilung auch Schadens Rechtsanspruch auf die Politikerpension. (APA)

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