Flüchtlinge

Asyl-Aberkennungsverfahren zu 18 Prozent wegen Heimreise

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NR-WAHL: MEDIENZENTRUMAPA/HELMUT FOHRINGER
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Ein Drittel der Aberkennungsfälle betrifft Straffälligkeit. Das geht aus einer Anfragebeantwortung des Innenministeriums hervor.

Die Zahl der Asyl-Aberkennungsverfahren ist heuer gestiegen. Allein in den ersten acht Monaten wurden 5547 Verfahren eingeleitet und damit fast so viele wie im gesamten Jahr davor (2018: 5991, Anm.). Besonders spannend ist dabei, dass seit heuer die Gründe für die Aberkennungsverfahren statistisch erfasst werden. Das Ergebnis: Ein Drittel der Fälle betrifft Straffälligkeit, 18 Prozent Reisebewegungen.

Diese Zahlen hat Innenminister Wolfgang Peschorn in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der SPÖ publik gemacht, von der die "Kleine Zeitung" am Donnerstag berichtete. Von den 5547 Fällen von Jänner bis August 2019 waren 1536 Afghanen, 489 davon wegen Straffälligkeit und 281 wegen einer Reisebewegung (der Asylberechtigte ist in seinen Herkunftsstaat gereist oder hat einen Reisepass seines Heimatlandes beantragt, Anm.).

Sagt nichts über tatsächliche Aberkennungen aus

1178 betroffene Asylberechtigte stammen aus der Russischen Föderation (hauptsächlich Tschetschenen, Anm.), 318 davon wurden mutmaßlich straffällig, 152 machten eine Reisebewegung und bei 279 waren geänderte Umstände gegeben. Hier handelt es sich oft um junge Erwachsene, die die Volljährigkeit erreicht haben und vorher aufgrund ihrer Minderjährigkeit vorläufigen Schutz erhalten hatten.

Bei den Syrern sind 896 mit einem Aberkennungsverfahren konfrontiert, 505 wegen Straffälligkeit, 210 wegen einer Reisebewegung. Bei den 439 Irakern waren es 139 wegen Straffälligkeit und 137 wegen einer Reisebewegung.

Die Zahl der Verfahren sagt freilich nichts über die tatsächlichen Aberkennungen aus.

Die SPÖ wollte vom Innenminister auch wissen, wie viele rechtskräftige Aberkennungen von Asyl und subsidiärem Schutz 2018 und 2019 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurden. Über diese Zahlen verfügt das Ressort allerdings nicht. In einer anderen Anfragebeantwortung vom September nannte Peschorn allerdings Zahlen über Aberkennungen in erster Instanz durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. Demnach wurde von Jänner bis Juli 2019 rund 900 Asylberechtigten der Status aberkannt. (APA)

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