Anfragebeantwortung: Bierlein behandelt alles, Peschorn nicht

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Wie umgehen mit einer Anfrage von einer Partei, die nicht mehr im Parlament vertreten ist? Die Regierung handhabt dies unterschiedlich, obwohl das Parlament vorschreibt: "Die Verpflichtung zur Anfragebeantwortung endet nicht mit dem Ende der Gesetzgebungsperiode."

Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein beantwortet sämtliche an sie gestellte parlamentarische Anfragen "zur Gänze", somit auch jene der aus dem Nationalrat ausgeschiedenen Liste Jetzt. Das stellte Regierungssprecher Alexander Winterstein bei seinem wöchentlichen Pressebriefing auf eine entsprechende Frage klar.

Innenminister Wolfgang Peschorn handhabt dies bekanntlich anders. Näher kommentieren wollte das Winterstein nicht. Alle Bundesministerien hätten das rechtlich selbst zu bewerten.

Neos: „Demokratiepolitisch bedenklich“ 

Die Neos finden indes den aktuellen Fall der Nichtbeantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch Peschorn "demokratiepolitisch bedenklich" und fordern Sanktionen. Der Fall zeige einmal mehr, dass es in Österreich um das "Interpellationsrecht" des Parlaments äußerst schlecht bestellt sei.

"Die mangelnde Beantwortung von parlamentarischen Anfragen ist demokratiepolitisch bedenklich", kritisierte Vizeklubobmann Nikolaus Scherak am Donnerstag in einer Stellungnahme. "Sehr oft liefern die Ministerinnen und Minister nicht die Antworten, zu denen sie gesetzlich verpflichtet sind. Manche fühlen sich nicht zuständig, andere liefern die angefragten Daten nicht, Statistiken werden in unlesbaren Lauftexten versteckt. Manche Fragen werden überhaupt nicht beantwortet, andere nur ausweichend, und wieder andere sind schlicht und einfach falsch. Diese Schikanen sind eine klare Missachtung des Parlaments, haben aber derzeit null Konsequenzen", so Scherak.

Denn momentan gibt es in keine Möglichkeit, unzureichende Anfragebeantwortungen zu sanktionieren beziehungsweise eine verfassungskonforme Beantwortung zu erhalten. In Deutschland hingegen können Abgeordnete bei vermeintlichen falschen oder ungenügenden Antworten ein Organstreitverfahren anstrengen, wodurch das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung angehalten wird, ob die Auskunft verfassungskonform erteilt wurde. Gelangt das Bundesverfassungsgericht zur Feststellung, dass die Anfrage nicht verfassungskonform beantwortet wurde, werden die Antragsgegner aufgefordert, die Anfrage korrekt zu beantworten.

Peschorn verweigert Antwort

"Genau so eine unabhängige Instanz, die rechtlich entscheidet, wäre auch für den Österreichischen Nationalrat enorm wichtig", sagte Scherak. Die Neos bringen daher im Plenum kommende Woche erneut einen entsprechenden Antrag auf ein derartiges Organstreitverfahren ein und hoffen auf breite Unterstützung der anderen Fraktionen.

Peschorn hatte sich weigert, eine Ende August - also noch vor der Neuwahl des Nationalrats - gestellte parlamentarische Anfrage zur "Soko Ibiza" zu beantworten. Er begründete dies damit, dass Peter Pilz und seine Liste Jetzt nicht mehr im Nationalrat sitzen. Diese Rechtsansicht dürfte sich allerdings nicht mit der Geschäftsordnung des Nationalrats decken. "Die Verpflichtung zur Anfragebeantwortung endet nicht mit dem Ende der Gesetzgebungsperiode", hieß es dazu aus der Parlamentsdirektion. (APA)

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