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Imame aus dem Ausland: Deutschpflicht auf niedrigem Niveau

(c) Clemens Fabry
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In Deutschland beschloss die Regierung eben eine Deutschpflicht für Imame aus dem Ausland. In Österreich gibt es die schon. Sehr gut Deutsch sprechen muss man dafür allerdings nicht.

Deutschland hat es nachgemacht. Vergangene Woche beschloss die deutsche Regierung, dass in Zukunft Imame – und alle anderen Seelsorger aus dem Ausland – bei ihrer Einreise nachweislich Deutsch können müssen. Ansonsten dürfen sie ihre Tätigkeiten in dem Land nicht ausüben.

In Österreich konnte das Innenministerium auf mehrmaliger Nachfrage der „Presse“ am Donnerstag keine Auskunft geben, ob es eine ähnliche Regelung auch hierzulande gibt. Nun hat das Ministerium die Informationen nachgereicht. Fazit: Auch in Österreich müssen Imame vor dem Ausüben ihrer Tätigkeit nachweisen, dass sie Deutsch können. Das ist allerdings keine Sonderregelung für Seelsorger oder Imame, sondern betrifft all Menschen aus Drittstaaten, die eine „Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätiger“ beantragen.

Für die Bewilligung müssen die Antragssteller unter anderem einen gesicherten Lebensunterhalt und eine Krankenversicherung nachweisen, außerdem keine Gefährdung für die öffentlichen Sicherheit darstellen, heißt es aus dem Innenministerium. Deutschkenntnisse sind ebenso Pflicht – allerdings auf verhältnismäßig geringem Niveau, nämlich auf der niedrigsten Sprachstufe A1.

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