Ein Bewohner der Stadt Salzburg wollte prüfen lassen, ob die zur aussagekräftigen Messung der Schadstoffbelastung nötigen Stationen eingerichtet sind. Doch erst der Verwaltungsgerichtshof billigt ihm einen Rechtsanspruch zu.
Wien. Das Europarecht enthält detaillierte Regelungen über die Luftqualität und deren Messung vor allem in Ballungsräumen. Aber wie steht es um deren Durchsetzung? Wozu kann der Einzelne die öffentlichen Stellen zwingen? Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) stärkt jetzt das Recht des Einzelnen, für saubere Luft sorgen zu lassen.
Der Mann, der die Politik im Kampf gegen die Schadstoffbelastung in der Stadt Salzburg auf Trab halten will, wohnt nur 60 Meter südöstlich der Stadtautobahn. Er ist Diplomingenieur und liegt schon länger wegen der Luftqualität mit der öffentlichen Hand im Clinch. Doch Maßnahmen wie flexible Tempolimits auf der stark befahrenen A1 haben seiner Meinung nach nicht gereicht, die Umwelt so gut zu schützen, wie es die EU-Luftqualitätsrichtlinie und deren zum Teil strengere Umsetzung in Österreich verlangen.