Produkthaftung

Metall im Frühstück: Hersteller haftet für entstandene Neurosen

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Ein Nahrungsproduzent kann auch dann für die Folgen herangezogen werden, wenn der Vorfall selbst für keine Verletzung sorgte.

Wien. Zwölf Jahre alt war das Mädchen, als es beim Frühstück eine unliebsame Entdeckung machte. In ihrem Mund spürte sie das ein mal ein Zentimeter große Metallstück. Dieses soll aus einer Konservendose mit Hühnerfrühstücksfleisch stammen, die zuvor geöffnet worden ist. Zu einer Verletzung im Mund kam es nicht, doch das Mädchen entwickelte eine Neurose. Und so musste der Oberste Gerichtshof (OGH) nun klären, ob man in diesem Fall als Konsument Schadenersatz erhalten kann.

Die Sache verkomplizierte sich dadurch, dass das Frühstück laut den gerichtlichen Feststellungen nur in einem Ausmaß von zehn bis 15 Prozent für die Krankheit verantwortlich war. Dazu kam nämlich, dass das Mädchen auch bereits eine Anlage für derartige Probleme hatte. Die Jugendliche betonte aber, erst seit diesem Vorfall unter massiven psychischen Schäden zu leiden. Sie untersuche nun jede Mahlzeit, weil sich darin wieder ein Fremdkörper befinden könne. Und sie püriere jegliche Nahrung vor dem Verzehr.

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