Alkoholkontrolle

Drinks nach Fahrt muss man gleich offenlegen

Nach der Fahrt ist Alkohol nicht verboten.
Nach der Fahrt ist Alkohol nicht verboten.(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
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Wer einen Nachtrunk behauptet, ist mit den ersten Angaben darüber am glaubwürdigsten.

Wien. Ist es nur ein Seidel Bier, oder sind es zwei Seidel und ein Jägermeister gewesen, die ein Lenker nach einem Unfall und vor dem Alkoholtest getrunken hat? Davon hängt ab, ob der Fahrer wegen Alkohol am Steuer zu bestrafen ist oder nicht. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) warnt nun davor, späteren Angaben von Lenkern in dieser Situation leichtfertig zu trauen.

Der Mann hatte gegen 20 Uhr einen Unfall mit Sachschaden gebaut. Zuvor hatte er zwei Krügel Bier getrunken, wie er zugab. Auch danach genehmigte er sich zusammen mit dem gegnerischen Lenker, aber nicht nur von Freunden beobachtet, noch etwas zu trinken. Als die Polizei eine Stunde nach dem Unfall den Alkoholgehalt seines Atems mass, zeigte das Gerät 0,54 mg je Liter an. Das entspricht 1,08 Promille.

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