Prozess

Üble Nachrede: Pilz gibt nach

NIEDEROeSTERREICH: * PROZESS GEGEN PETER PILZ WEGEN UeBLER NACHREDE ST. POeLTEN
NIEDEROeSTERREICH: * PROZESS GEGEN PETER PILZ WEGEN UeBLER NACHREDE ST. POeLTENAPA/SOPHIA KILLINGER
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Liste-Jetzt-Gründer Peter Pilz bezichtigte einen Staatsanwalt der Korruption. Vor Gericht zog der Ex-Mandatar dies nun zurück.

Wien/St. Pölten. Schon einmal, im Juni 2018, hätte Peter Pilz als Beschuldigter vor Gericht stehen sollen. Damals ließ er sich wegen Krankheit kurzfristig entschuldigen. Die Frage, ob dem Gericht Magen-, Darm- oder Kreislaufprobleme gemeldet worden waren, beschäftigte anschließend die Medien. Jedenfalls war der Politiker schon einen Tag nach dem geplatzten Gerichtstermin wieder gesund und gab eine Pressekonferenz. Am Montag wurde der Prozess nachgeholt.

Nach der Niederlage der Liste Jetzt bei der Nationalratswahl und dem Verlust seiner parlamentarischen Immunität blieb dem Ex-Mandatar eine neuerliche Verhandlung nicht erspart. Wegen der von Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter im Landesgericht St.Pölten eingebrachten Privatanklage wegen übler Nachrede drohte Pilz eine Strafe. Diese wollte sich der 65-Jährige ersparen. Er gab eine Ehrenerklärung ab.

Grund der Privatanklage: Pilz hatte den in Sachen Eurofighter tätig gewordenen Staatsanwalt im Jahr 2011 als „Komplizen der organisierten Korruption“ bezeichnet. Kronawetter gab sich nun mit der Ehrenerklärung zufrieden. Und Pilz meinte, er stehe nicht an zu sagen, „dass es mir leidtut“.

Auch Kickl zog vor Gericht
Kurz davor hatte Pilz an anderer Front eine Schlappe einstecken müssen. Ex-FPÖ-Innenminister Herbert Kickl hatte ihn geklagt. Es war um Äußerungen zur skandalträchtigen Hausdurchsuchung in Verfassungsschutz-Büros (BVT) gegangen. Pilz hatte gemeint, „der Gesetzgeber trägt eine besondere Verantwortung gegenüber einem Minister, der Gesetze bricht“. Das Handelsgericht Wien verurteilte Pilz zum Widerruf. Dieser erfolgte bereits Sonntagnachmittag. In anderen Punkten folgte das Gericht Kickl aber nicht. (m. s.)

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