Betriebsrat

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage in VW-Gehälteraffäre

22.11.2015, Unkel, DEU, Deutschland, Symbolfoto, ein VW Emblem umringt von Modellfiguren die das Management des Konzern
22.11.2015, Unkel, DEU, Deutschland, Symbolfoto, ein VW Emblem umringt von Modellfiguren die das Management des Konzernimago images/Hans-Günther Oed
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Vier VW-Personalmanager sollen Betriebsräten überhöhte Gehälter ermöglicht haben.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat nach jahrelangen Ermittlungen Anklage gegen mehrere Personalmanager von Volkswagen im Zusammenhang mit möglicherweise überhöhten Zahlungen an Betriebsratsmitglieder erhoben. Den Angeschuldigten, zwei frühere Vorstandsmitglieder sowie ein ehemaliger und ein aktuell leitender Manager von VW, werde Untreue beziehungsweise Untreue im besonders schweren Fall vorgeworfen, erklärte die Ermittlungsbehörde am Dienstag.

Die Manager sollen als Personalvorstände beziehungsweise Leiter des Personalwesens der Marke VW zwischen Mai 2011 und Mai 2016 insgesamt fünf Arbeitnehmervertretern, darunter Betriebsratschef Bernd Osterloh, überhöhte Gehälter und Boni gewährt haben, wodurch dem Konzern ein Schaden in Millionenhöhe entstanden sei.

VW erklärte, man halte an der Rechtsauffassung fest, dass im Zusammenhang mit der Festlegung der Vergütung einzelner Betriebsratsmitglieder kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten festgestellt werden könne. Vom Betriebsrat war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Staatsanwalt: 5,1 Mio. Euro Schaden

Die vier Angeschuldigten waren den Angaben der Ermittlungsbehörde zufolge in ihren jeweiligen Positionen verantwortlich für die Festlegung der Gehälter und Bonuszahlungen an die Betriebsräte. Bei deren Eingruppierung, bei Gehaltserhöhungen sowie der Höhe der Jahresboni seien die Manager stets den Vorschlägen einer Kommission gefolgt, der sie selbst angehört hätten. Außer ihnen seien auch der Vorsitzende des Konzernbetriebsrats und dessen Stellvertreter Mitglieder dieser Kommission gewesen, die damit über ihre eigene Vergütung entschieden hätten. Im Widerspruch zum Betriebsverfassungsgesetz hätten die Manager bei der Bestimmung des Gehalts der Betriebsräte bewusst eine unzutreffende Vergleichsgruppe zu Grunde gelegt. Den Volkswagen entstandenen Schaden bezifferte die Staatsanwaltschaft auf rund 5,1 Mio. Euro, gut drei Millionen davon entfielen auf die ungerechtfertigte Vergütung des Betriebsratsvorsitzenden.

Die seit 2016 laufenden Ermittlungen richteten sich früheren Angaben zufolge gegen den ehemaligen Personalvorstand Karlheinz Blessing, seinen Vorgänger Horst Neumann sowie gegen den Personalleiter der Marke VW, Martin Rosik, und dessen Vorgänger Jochen Schumm.

Im Zuge der Untersuchungen hatte die Staatsanwaltschaft zeitweise gesonderte Ermittlungen gegen Betriebsratschef Osterloh wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue zugunsten Dritter geführt. Er wurde verdächtigt, am Zustandekommen der womöglich unrechtmäßigen Vergütungsvereinbarungen mitgewirkt zu haben. Osterloh hatte damals erklärt, ihm sei "an keiner Stelle ein Vorwurf zu machen". In der Erklärung der Ermittler ist von diesen Ermittlungen nicht die Rede. Darin wird der Betriebsratsvorsitzende lediglich als eine der möglicherweise zu Unrecht begünstigten Personen geführt.

(APA/Reuters)

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