EuGH stärkt Rechte von Asylwerbern, die in Gewalttaten verwickelt sind.
Luxemburg. Gewalttätigkeit ist kein Grund, um einem Asylwerber den Zugang zu lebensnotwendiger Unterstützung zu verweigern – dieses Urteil fällte der EuGH am Dienstag. Anlass war die Entscheidung des Leiters eines belgischen Asylheims, einen Afghanen, der in eine Schlägerei verwickelt war, als Strafe für die Dauer von 15 Tagen von der materiellen Grundversorgung in der Einrichtung auszuschließen.
Nach Ansicht der Luxemburger Höchstrichter verbietet die EU-Charta der Grundrechte den Unionsmitgliedern, Sanktionen zu verhängen, mit denen „im Rahmen der Aufnahme gewährte materielle Leistungen in Bezug auf Unterkunft, Verpflegung oder Kleidung entzogen werden, und sei es nur zeitweilig“. (la)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.11.2019)