Causa Glücksspiel

Wie es zur Razzia bei Ex-Finanzminister Hartwig Löger kam

Hartwig Löger als damaliger Finanzminister bei einer EU-Tagung im September 2018 in Wien.
Hartwig Löger als damaliger Finanzminister bei einer EU-Tagung im September 2018 in Wien.APA/HERBERT NEUBAUER
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Die Anordnung zu den Hausdurchsuchungen in der „Causa Glücksspiel“ zeigt: Die Ermittler haben nach ersten Auswertungen von Handys, die im Sommer beschlagnahmt wurden, recht konkrete Verdachtsmomente.

Es ist ein Konvolut von 28 Seiten. Die Anordnung zu den Hausdurchsuchungen, die am Dienstag bei Ex-Finanzminister Hartwig Löger, dessen seinerzeitigen Kabinettschef Thomas Schmid sowie den Aufsichtsräten der Casinos Austria, Walter Rothensteiner und Josef Pröll, durchgeführt wurden, ist höchst detailreich. Und enthält eine ausgiebige Beweiswürdigung. Kunststück: Im August hatten in der „Causa Glücksspiel“ Razzien bei Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und dessen Klubchef Johann Gudenus sowie bei Novomatic-Eigentümer Johann Graf und Konzernchef Harald Neumann stattgefunden – ebenso beim frisch gekürten Casinos-Finanzvorstand Peter Sidlo, dessen Bestellung ja im Zentrum der Ermittlungen steht. Und diese Razzien, bei denen auch Handys beschlagnahmt wurden, haben offenbar reichlich Beweismaterial zutage gefördert.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geht dem Verdacht nach, dass der für den Job nicht qualifizierte FPÖler Peter Sidlo deshalb zum Vorstand der teilstaatlichen Casinos Austria bestellt werden konnte, weil mit der Novomatic AG von politischer Seite ein Gegengeschäft vereinbart worden war. Die Regierung habe, so der Verdacht, Peter Sidlo als Vorstand installieren wollen, dazu brauchte es aber die Zustimmung von Casinos-Miteigentümer Novomatic. Im Hausdurchsuchungsbefehl heißt es, es sei „die parteiische Vergabe von Glücksspiellizenzen bzw die Vergabe von neu zu schaffenden Glücksspiellizenzen, konkret eine 'Casino Lizenz in Wien‘ und eine 'nationale Gaming Lizenz‘ an die Novomatic AG“ vereinbart worden. Soweit die allgemein bekannte Verdachtslage.

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