Altersversorgung

Abfertigung neu: Gewerkschaft fordert höhere Beiträge von Arbeitgebern

GPA-djp-Chefin Barbara Teiber
GPA-djp-Chefin Barbara TeiberFOLTIN Jindrich / WB
  • Drucken

Die Mehrkosten aus einer Beitragsanhebung werden von der Gewerkschaft mit rund einer Milliarde Euro beziffert.

Die Gewerkschaft will bei der "Abfertigung neu" eine Anhebung der Beiträge der Arbeitgeber von derzeit 1,53 Prozent auf 2,5 Prozent des Bruttoentgelts. Gleichzeitig müssten die Vermögensverwaltungskosten gesenkt werden, die die für die Veranlagung der Beiträge zuständigen Betrieblichen Vorsorgekassen einheben, forderte heute GPA-djp-Chefin Barbara Teiber vom Parlament bzw. von der Regierung.

Die Mehrkosten aus einer solchen Beitragsanhebung werden von der Gewerkschaft mit rund einer Milliarde Euro beziffert. Die Zahl der Anspruchsberechtigten liegt bei 3,5 Millionen.

Die Einführung der "Abfertigung neu" sei ein wichtiger Schritt für die Arbeitnehmer gewesen, so die Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten am Mittwoch in einer Pressekonferenz (GPA-djp). Der Zinssatz war bei der Einführung im Jahr 2003 mit 6 Prozent angenommen worden, davon ist man weit entfernt. Der bei der Einführung erwartete Zinssatz sei viel zu hoch gewesen, das ursprüngliche Ziel, am Ende eines 40-jährigen Arbeitslebens ein Jahresgehalt an Abfertigung zu bekommen, könne nicht erreicht werden, so Teiber. Unter Annahme realistischer Zinssätze müsse daher der Beitragssatz zumindest auf 2,5 Prozent angehoben werden, um auf ein Jahresgehalt zu kommen. Zum Thema Lohnnebenkosten wies Teiber darauf hin, dass dabei Leistungen gegenüberstünden.

Mehr Beiträge machten aber nur Sinn, wenn in Kombination damit die Verwaltungskosten gesenkt würden. Die Gewerkschaft fordert eine schrittweise Senkung von derzeit gesetzlich maximal erlaubten 0,8 Prozent auf 0,5 Prozent. Mit einer solchen Senkung wären die Vorsorgekassen für ihre Eigentümer noch immer eine Cash-Cow, aber nicht mehr eine so extrem lukrative.

Lob für die Kassen

Die Kassen machten gute Arbeit, die Verwaltungskosten stünden aber in keiner Relation zum Aufwand. Die verrechneten Kosten der Kassen hätten im Vorjahr mehr als 100 Millionen Euro ausgemacht, die realen Betriebsaufwendungen dagegen nur 51 Millionen Euro, so David Mum, Leiter der GPA-djp-Grundlagenabteilung. Durchschnittlich würden rund 0,7 Prozent für die Vermögensverwaltung eingehoben. Im Vorjahr verwalteten die Kassen bereits 11,5 Milliarden Euro, 2010 waren es rund 3,5 Milliarden Euro.

Die Eigenkapitalrendite der Eigentümer sei gestiegen und liege seit 2010 bei durchschnittlich rund 20 Prozent im Jahr. Der durchschnittliche Veranlagungsertrag der Vorsorgekassen lag im Zeitraum 2004 bis 2018 bei 2,3 Prozent und laut Gewerkschaft nur leicht über der durchschnittlichen Inflationsrate von rund 2 Prozent. Noch nicht berücksichtigt seien dabei Kosten, die von den laufenden Beiträgen abgezogen werden, für viele Anspruchsberechtigte liege daher die Nettoverzinsung unter der Inflation. Die verrechneten Kosten würden im Zeitraum 2003 bis 2018 rund 46 Prozent der Veranlagungserträge ausmachen.

An der Kapitalgarantie hält die Gewerkschaft fest, niemand dürfe weniger an Abfertigung bekommen als an Beiträgen einbezahlt wurde.

Gefordert hat Teiber auch mehr Transparenz: Auf der Kontonachricht, die die Anspruchsberechtigten einmal im Jahr erhalten, solle eine Gesamtkostenquote veröffentlicht werden. Eine Zusammenlegung der Konten bei der jeweiligen Abfertigungskasse des aktuellen Arbeitgebers würde mehr Übersichtlichkeit und eine Reduktion des Aufwands bringen. Derzeit können Arbeitnehmer bei mehreren Kassen Konten haben, wenn sie ihren Job wechseln.

Kritisiert wurde von der Gewerkschaft heute auch ein relativ geringer Wettbewerb. Ausgewählt wird die Vorsorgekasse vom Arbeitgeber unter Einbindung des Betriebsrates. Ab Anfang kommenden Jahres soll Gewerkschaftsmitgliedern ein Vergleichstool zur Verfügung stehen.

Gesetzgeber gefordert

Vonseiten der Vorsorgekassen hieß es, dass man bei gleichzeitiger Entlastung des Faktors Arbeit auf anderer Seite der Gewerkschaftsinitiative für höhere Beiträge positiv gegenüberstehe. Zum Thema Kosten betonte die Plattform der Betrieblichen Vorsorgekassen (BVK) in einer Aussendung "ihre gelebte Kosteneffizienz". Die Gesamtkosten bewegten sich im Durchschnitt bei 6 Euro im Jahr für ein ruhendes Konto und für 14 Euro für ein aktiv bespartes Konto.

Das Ertragspotenzial könnte durch eine Verlängerung der durchschnittlichen Liegedauer erreicht werden: Derzeit würden mehr als 50 Prozent der Berechtigten das Kapital vor Pensionsantritt entnehmen. Für einen aktiv Berechtigten würden im Durchschnitt 430 Euro im Jahr geleistet, aufgrund der Entnahmen würden die Vorsorgekassen Konten verwalten, die einen durchschnittlichen Kapitalstand von 1300 Euro ausweisen. Der Gesetzgeber sei gefordert, "die Entnahmemöglichkeiten angemessen zu regulieren und die gesetzliche Mindestliegedauer bis zum Pensionsantritt auszudehnen", so Andreas Csurda, Vorsitzender der Plattform der Betrieblichen Vorsorgekassen in der Wirtschaftskammer. Er verwies auch auf die positive Performance von rund 5 Prozent in den ersten drei Quartalen. Per Ende September verwalteten die Vorsorgekassen den heutigen Angaben zufolge ein Volumen von rund 12,9 Mrd. Euro.

Anspruch auf die "Abfertigung Neu" haben alle Arbeitnehmer, die ab 2003 in eine neues Dienstverhältnis eingetreten sind. Er besteht ab dem zweiten Monat des Arbeitsverhältnisses. Seit Anfang 2008 ist die Abfertigung neu auch für Selbstständige und Freie Dienstnehmer sowie Freiberufler und Landwirte offen. Das Geld wird von den Betrieblichen Vorsorgekassen treuhändisch verwaltet und angelegt. Anders als im alten System besteht der Anspruch auch bei Selbstkündigung, das Geld bleibt erhalten, kann aber nicht sofort herausgenommen werden. Arbeitnehmer können nach drei Beitragsjahren über das angesparte Geld verfügen, wenn das Arbeitsverhältnis endet, allerdings nur dann, wenn es nicht wegen Selbstkündigung, einer begründeten Entlassung oder eines unbegründeten vorzeitigen Austritts beendet wurde. Das bereits eingezahlte Geld wird so lange weiter veranlagt, bis ein Arbeitsverhältnis durch Dienstgeberkündigung oder auch auf eine andere auszahlungsberechtigte Art endet wie beispielsweise Pensionierung.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.