Geldwäsche: Österreich setzt Richtlinie um

Neues Gesetz muss im Jänner in Kraft treten.

Wien. Österreich macht sich nun an die Umsetzung der fünften Geldwäscherichtlinie der EU (2018/843). Ein Gesetzesentwurf wurde in die Begutachtung geschickt, die Frist dafür läuft bis 17. Dezember. Bis 10. Jänner muss das Gesetz in Kraft treten. Im Kern soll damit die Finanzierung von terroristischen Aktivitäten weiter erschwert werden.

Durch das neue Gesetz soll Unternehmen der Verlust der Gewerbeberechtigung drohen, wenn sie Strohmänner einsetzen. Zudem müssen sie der Geldwäschemeldestelle auf Verlangen unmittelbar Informationen zur Verfügung stellen. Weiters wird der Handel mit Kunstwerken in die Prüfpflichten der Geldwäscheregeln einbezogen, womit auch Kunstgalerien und Auktionshäuser, bzw. Freihäfen, wenn sie Kunstwerke lagern, in die Pflicht genommen werden.

Gegenüber Kunden aus Staaten mit hohem Risiko, die auf einer Liste der EU-Kommission vermerkt sind, werden künftig verstärkte Sorgfaltspflichten gelten. Bisher war lediglich eine Risikoabwägung verbindlich vorgeschrieben. Der Wirtschaftsminister darf laut dem Entwurf erhöhte Sorgfaltspflichten vorschreiben, muss das jedoch allenfalls der EU-Kommission mitteilen.

Die Behörden ihrerseits müssen künftig sichere Informationswege für Mitteilungen über Verdachtsfälle zur Verfügung stellen, um diejenigen zu schützen, die Meldung erstatten. Wenn Personen aufgrund einer durch sie erfolgten Verdachtsmeldung über Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung im Job Nachteile erleiden, können sie sich künftig bei der Behörde beschweren. Außerdem müssen Behörden mit Aufsichtsbehörden in anderen Mitgliedstaaten und im Inland umfassend zusammenarbeiten, Informationen austauschen sowie Amtshilfe leisten. (APA)

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