Defizite beim Management der Migration

EU-Rechnungshof prüft Griechenland und Italien.

Brüssel. Wie kommen Griechenland und Italien mit der Verwaltung der Einwanderung der vergangenen Jahre zurande? Dieser Frage geht der Europäische Rechnungshof in seinem jüngsten Bericht nach. Das Ergebnis der Nachforschungen wurde am Mittwoch veröffentlicht – und der Bericht zeichnet ein zwiespältiges Bild: Athen und Rom haben demnach zwar Fortschritte gemacht, aber diese Verbesserungen gehen nicht weit genug. Oder, um mit den Worten der EU-Prüfer zu sprechen: „Die Zeit für Beseitigung der Diskrepanzen zwischen Zielen und Ergebnissen ist gekommen.“ Konkret untersucht wurden im Zeitraum 2015 bis 2018 die sogenannten Hotspots, in denen mit Unterstützung der EU darüber befunden wird, ob ein Neuankömmling für Asyl und die Umverteilung in ein anderes EU-Mitgliedsland infrage kommt oder nicht.

Uninformierte Umsiedler

Die Autoren des Berichts identifizierten vier Schwachstellen. Defizit Nummer eins betrifft das unmittelbare Zusammenspiel bei der Verwaltung der Hotspots. So wurden beispielsweise in einigen Einrichtungen in Italien zu viele EU-Beamte zur Unterstützung eingesetzt, während es in Griechenland Kapazitätsengpässe bei der Registrierung der Fingerabdrücke gab.

Das zweite Defizit betrifft die Umsiedlung der Neuankömmlinge: Statt der angepeilten knapp 100.000 wurden lediglich 34.705 Migranten auf andere Unionsmitglieder verteilt. Grund: Griechische und italienische Behörden waren anfangs nicht in der Lage, „alle für die Regelung in Betracht kommenden Personen zu ermitteln und dazu zu bringen, sich für eine Umsiedlung zu bewerben“, heißt es in dem Bericht.

Das dritte Problem: Trotz Ausweitung der Kapazitäten dauern Asylverfahren zu lang – in Italien dauerte es im Schnitt „mehr als vier Jahre, bis ein 2015 eingereichter Asylantrag das letzte Rechtsbehelfsstadium erreichte“. Und zu guter Letzt geht die Rückführung abgelehnter Asylwerber in ihre Heimatländer nach wie vor zäh vonstatten. (la)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.11.2019)

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