Operation Aderlass

Auch Doping-Anklage gegen Johannes Dürr

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Die Staatsanwaltschaft Innsbruck brachte auch Anklage gegen Ex-Langläufer Johannes Dürr ein. Er soll weiter Blutdoping praktiziert und andere Sportler beim Doping unterstützt haben.

Die Causa rund um das in der „Operation Aderlass“ aufgedeckte internationale Blutdoping-Netzwerk hat zu einem weiteren strafrechtlichen Schritt geführt: Die Staatsanwaltschaft Innsbruck brachte gegen Ex-Langläufer Johannes Dürr Anklage unter anderem wegen schweren gewerbsmäßigen Sportbetrugs ein. Dem 32-jährigen Niederösterreicher drohen im Falle einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft.

Ein Verhandlungstermin vor dem Schöffengericht stand vorerst nicht fest. Dürr wird laut Anklagebehörde neben Betrug durch Eigendoping zudem zur Last gelegt, zum Doping anderer Sportler beigetragen zu haben. Er soll Wachstumshormon vom im Zuge der Nordischen Ski-WM in Seefeld aufgedeckten deutschen Sportmediziner Mark S. an andere Sportler weitergegeben und andere Sportler „zum Zwecke des Eigenblutdopings an den deutschen Mediziner vermittelt„ haben. Dadurch habe er nicht nur mehrere Vergehen nach dem Antidopingbundesgesetz zu verantworten, sondern auch zum Sportbetrug durch die gedopten Sportler beigetragen, hieß es.

Die Anklage wegen schweren gewerbsmäßigen Sportbetrugs sei wiederum darin begründet, dass Dürr selbst - nach einer mehrjährigen Wettkampfsperre im Jahr 2014 - weiterhin Doping praktiziert habe und sich von Sponsoren sowie im Rahmen eines Crowdfundings von einer Vielzahl von Privatpersonen unterstützen ließ. Und dies unter der Vorgabe, er würde den Sport nun sauber betreiben, argumentierte die Staatsanwaltschaft.

Es begann mit einer ARD-Dokumentation

Die Darstellungen des 32-Jährigen in einer im Jänner ausgestrahlten ARD-Doku hatten die Ermittlungen, die zu der Razzia während der Nordischen Ski-WM führten, ins Rollen gebracht. Dürr selbst war bei den Olympischen Spielen 2014 des Dopings überführt worden.
Die weiteren Ermittlungen hätten dann aber den Verdacht ergeben, dass Dürr nach seinem ersten Auffliegen selbst laufend weiter Doping praktizierte und auch andere Sportler beim Doping unterstützte, erklärte die Anklagebehörde. Er sei auch seit Jahren als Komplize des deutschen Sportmediziners tätig gewesen. „So überließ er bereits im Jahr 2015 einen Spezialkühlschrank zur Lagerung von Blutbeutel dem deutschen Sportmediziner, der in Erfurt bis Ende Feber 2019 in Verwendung war“, hieß es in dem Statement der Staatsanwaltschaft.

In die Blutdopingaffäre, in deren Mittelpunkt der deutsche Arzt steht, sind laut Behördenangaben vom März 21 Athleten aus acht Nationen und fünf Sportarten verwickelt. Erst Ende Oktober war Ex-Skilangläufer Max Hauke am Landesgericht Innsbruck wegen schweren Sportbetrugs - nicht rechtskräftig - zu fünf Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Wegen Sportbetrugs verantworten müssen sich Personen, die verdächtig sind, Doping selbst durchgeführt und sich dadurch unrechtmäßig bereichert zu haben. Strafbares Handeln nach dem österreichischen Anti-Doping-Bundesgesetz indes wird geahndet, wer Doping vermittelt und/oder an anderen durchführt.
Das Verfahren gegen Dürr nach dessen Dopingfall von 2014 war zur Jahresmitte 2015 diversionell erledigt worden. Die Staatsanwaltschaft Wien sah damals bei Verhängung einer zweijährigen Probezeit von einer Strafverfolgung des unbescholtenen und geständigen Langläufers ab, der zudem Schadensgutmachung geleistet hatte.

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