Die ÖVP wünscht sich eine striktere Lösung als Neos und Grüne für jene Asylwerber, die aktuell in Lehrverhältnissen stecken.
Unter den Dutzenden am Mittwoch im Nationalrat eingebrachten Anträgen ist auch einer in einer heiklen Causa, der allenfalls Chancen auf Verwirklichung hat. Die ÖVP versucht das Thema Lehrlinge und Asyl zu lösen - in einem sehr engen Korsett.
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Der entsprechende Antrag des Abgeordneten Karl Mahrer, der demnächst im zuständigen Ausschuss behandelt wird, sieht zwar vor, dass die Frist zur freiwilligen Ausreise abgelehnter Asylwerber erst nach Abschluss der Lehre bzw. Absolvierung der Lehrabschlussprüfung zu laufen beginnt. Jedoch wird auch klargestellt, dass es sich nur um Altfälle handelt, also Personen, die ihre Lehre in Mangelberufen begonnen haben, als dies durch einen Erlass des Sozialministeriums gedeckt war. Das heißt, die Lehre muss bis 12. September des Vorjahres gestartet worden sein. Auch darf der Lehrling nicht straffällig geworden sein.
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Ferner würde bei Umsetzung des ÖVP-Antrags eine maximale Aufenthaltsmöglichkeit für Lehrlinge ohne Asylstatus von vier Jahren ab Beginn der Lehre gelten. Bis dahin müsste sie also abgeschlossen sein oder der Flüchtling ohne Asyltitel das Land ohne Abschluss verlassen. Grundsätzlich gilt: profitieren könnten nur jene, die bei Inkrafttreten des Gesetzes noch keine rechtskräftige (negative) Entscheidung über ihren Asylantrag vorliegen haben.
Andere Parteien - etwa Grüne und Neos - fordern eine andere Politik als die ÖVP, geht es um die Lehrlinge, die in laufenden Asylverfahren stecken. Sie wünschen sich ein ähnliches Modell wie in Deutschland, wo Asylwerber auch bei Ablehnung ihre Ausbildung absolvieren können und anschließend zwei Jahre lang geduldet werden, um zu arbeiten ("Drei plus zwei"-Modell). Die Parlamentsparteien sind vergangene Woche vom Innenminister aufgefordert worden, an einem umsetzbaren Gesetz für die Fälle zu arbeiten - konkret für jene rund 800 Asylwerber, die aktuell in Lehrverhältnissen sind. (APA/Red.)