Bei Wahlkampfreden sind Abgeordnete besonders geschützt. Das Parlament dürfte den Mandatar daher nicht ausliefern.
Wien. Die Staatsanwaltschaft Graz will gegen FPÖ-Klubchef Herbert Kickl ermitteln und beantragte die Aufhebung seiner Immunität. Es geht um den Verdacht, dass sich Kickl mit einer Rede am FPÖ-Parteitag im September der Verhetzung schuldig gemacht haben könnte. Doch selbst wenn Kickl diesen Tatbestand erfüllt haben sollte, droht ihm bis auf Weiteres keine Strafverfolgung.
Kickl hatte in seiner Rede in Graz von einer „Triple-A-Bewertung“ für „aggressive afghanische Asylwerber“ gesprochen, eine NGO zeigte ihn darauf an. Doch als Abgeordneter genießt der FPÖ-Klubobmann die parlamentarische Immunität. Der Nationalrat müsste einer Strafverfolgung zustimmen. Das macht er nur, wenn bei dem Delikt kein Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit besteht. Gerade eine Wahlkampfrede hat aber viel mit Politik zu tun. „Normalerweise liefert man in diesen Fällen nicht aus“, betont daher auch Werner Zögernitz, Präsident des Instituts für Parlamentarismus und Demokratiefragen (und zuvor langjähriger Direktor des ÖVP–Parlamentsklubs).