Der Finanzminister ist via Staatsholding Miteigentümer der Casinos Austria. Und für Glücksspielgesetze zuständig. Hans Jörg Schelling wollte einst mit der Unvereinbarkeit aufräumen. Er scheiterte an der SPÖ.
Wien. Bei all den Wirrnissen, die rund um die „Causa Glücksspiel“ herrschen – eines ist unbestritten: Die legistische Konstruktion des Glücksspiels in Österreich ist denkbar ungünstig. Das Finanzministerium ist einerseits als Regulator für Spielerschutz sowie für die Vergabe von Glücksspiellizenzen zuständig. Andererseits ist ebendieses Finanzministerium auch Eigentümervertreter des 33-prozentigen Anteils, den die Republik an der Casinos Austria hält. Eine Unvereinbarkeit, die den allseits bekannten österreichischen Stempel trägt. Im Endeffekt kontrolliert der Eigentümer also sich selbst.
Eine höchst seltsame Konstruktion, die nicht gerade State of the Art ist: In den meisten EU-Ländern werfen unabhängige Behörden ein Auge auf den Glücksspielmarkt.