EuGH-Urteil

„Das ist kein Boykott“

Brüssel weist Angriffe auf Kennzeichnung von Waren aus Israels illegalen Siedlungen zurück.

Brüssel. Das Urteil des Gerichtshofs der EU, wonach Waren aus den von Israel besetzten Palästinensergebieten in der EU als solche gekennzeichnet werden müssen, hat viel Staub aufgewirbelt. Am Mittwoch kritisierte das US-Außenministerium dies als „antiisraelisch“. Kommissionsbeamte der zuständigen Dienststellen traten daraufhin am Donnerstag vor die Medien, um diverse Falschmeldungen zu korrigieren. „Das ist kein Verbot. Das ist kein Boykott“, sagte einer. Diese Waren dürften weiterhin in die EU importiert werden. Es gehe auch nicht um ein Etikett, dass solche Produkte aus den illegalen Siedlungen stammten, was mancherorts für Judenstern-Vergleiche sorgte. „Es muss nur korrekt angegeben werden, woher sie stammen.“ Israels Exporte in die EU betrugen 2018 rund 13,6 Milliarden Euro, nur rund 100 Millionen Euro davon dürften aus den laut UNO rechtswidrig besetzten Gebieten stammen. Der Vergleich mit der von Moskau besetzten Krim halte nicht, Waren von dort dürften nämlich gar nicht in die EU, außer, als Ursprung sei die Ukraine angegeben. Auch andere Fälle (Westsahara, Abchasien, Südossetien, Nordzypern) seien sachlich anders gelagert. (go)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.11.2019)

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