Transparenz

Österreichs Lobby-Register sagt wenig aus

A man is silhouetted in a marble lobby of a luxury hotel in Ho Chi Minh City Vietnam on August 23
A man is silhouetted in a marble lobby of a luxury hotel in Ho Chi Minh City Vietnam on August 23(c) imago images / UPI Photo (THOMAS MARESCA via www.imago-images.de)
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Der Rechnungshof kritisiert den Informationsgehalt des 2013 eingeführten Transparenz-Instruments. „Die darin veröffentlichten Daten sind größtenteils nicht aussagekräftig.“

Das 2013 eingeführte Lobby-Register hat einen geringen Informationswert und trägt nicht zu mehr Transparenz bei. "Das Register bietet keinen Gesamtüberblick und die darin veröffentlichten Daten sind größtenteils nicht aussagekräftig", ergab eine Prüfung durch den Rechnungshof (RH). Zudem werde die Gesetzeslage in Österreich nicht den internationalen Standards gerecht.

Der RH bemängelt in dem am Freitag veröffentlichten Bericht unter anderem, dass in dem Register keine Hinweise enthalten sind, in welchen konkreten Bereichen Lobbying betrieben wird. Unter dem Auftragsgegenstand wurde nicht - wie in den Erläuterungen zum Gesetz beispielhaft vorgeschlagen - angeführt, welches Gesetz beeinflusst werden sollte. Nur in neun von insgesamt 364 erfassten Einträgen waren entsprechende Informationen vorhanden. Diese Daten sind allerdings öffentlich nicht einsehbar. Ebenfalls nicht öffentlich zugänglich waren Informationen über konkrete Lobbying-Aufträge. "Den Bürgern werden somit wesentliche Informationen verwehrt", hieß es vom RH.

Keine Information über Einflussnahme

Kritisiert wird auch die mangelnde Kontrolle der Daten. So sah sich das Justizministerium nur zum Führen des Registers verpflichtet. Der RH kritisiert diesen Standpunkt und empfiehlt dem Ressort, zu einer "wirksamen Kontrollbehörde" zu werden und in weiterer Folge Verstöße gegen das Lobbygesetz konsequent anzuzeigen.

Der RH kritisiert, dass die der Öffentlichkeit zugänglichen Daten des Registers (Umsatz und Anzahl der Lobbying-Aufträge, Anzahl und Kosten der Interessenvertreter, Anm) keine Informationen über die Einflussnahme von Lobbyisten auf konkrete Gesetzgebungsvorhaben und Vollziehungsvorgänge geben. "Nur allgemein beschriebene Tätigkeitsbereiche schaffen keine Transparenz für die Öffentlichkeit, weil nicht einmal ersichtlich war, in welchen Bereichen Lobbying-Tätigkeiten gesetzt werden könnten. Dies wäre jedoch im Sinne der Transparenz wünschenswert."

Kein Gesamtüberblick

Der RH empfiehlt eine Evaluierung des Gesetzes. Zudem wäre zu prüfen, wie internationale Standards zu Lobbying, etwa die Einführung von Cooling-off-Phasen für Politiker, die Darstellung eines legislativen Fußabdrucks oder regelmäßige Überprüfungen der gesetzlichen Lobbying-Regulierung, umfassender berücksichtigt werden können. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wäre zu erarbeiten. Das Lobby-Register sollte zudem so gestaltet werden, dass die Öffentlichkeit verstärkt Zugang zu relevanten Daten erhält, empfiehlt der RH.

Das Register ist unter lobbyreg.justiz.gv.at im Internet abrufbar. Mitte 2018 waren 96 Lobbying-Unternehmen mit 178 namentlich genannten Lobbyisten sowie 127 Unternehmen, die insgesamt 426 namentlich genannte Lobbyisten beschäftigten, registriert. Weiters waren 18 Selbstverwaltungskörper mit der Gesamtanzahl von 58 Interessenvertretern sowie 64 Interessenverbände mit der Gesamtanzahl von 581 Interessenvertretern aufgelistet.

Selbstverwaltungskörper und Interessenverbände konnten die Anzahl ihrer Interessenvertreter auch auf der eigenen Website - und damit nicht im Lobby-Register - veröffentlichen. Davon machte etwa die Wirtschaftskammer Gebrauch: Auf ihrer Website waren mit Stand 31. Dezember 2016 1631 Interessenvertreter ausgewiesen. Auch die Industriellenvereinigung veröffentlichte auf der eigenen Website, dass 25 Interessenvertreter tätig waren. Damit bot das Lobby-Register keinen Gesamtüberblick. (APA)

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