Glosse

EU-Wahlgeschenk für Boris Johnson

Mit der Klage gegen London wegen Nichtnominierung eines britischen EU-Kommissars versucht die Kommission einmal mehr, ein politisches Problem mit juristischen Winkelzügen zu lösen - und vertieft es dadurch.

Die Europäische Kommission unter Präsident Jean-Claude Juncker hat knapp vor Ende ihrer Amtszeit etwas getan, das für ihr Politikverständnis beispielhaft ist. Nach wochenlangem Zögern und Zaudern in der Frage, ob die neue Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen sich ohne ein britisches Mitglied rechtmäßig konstituieren kann, hat sie am Donnerstag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen London eröffnet. Der Grund: die Regierung des Vereinigten Königreichs komme ihrer Verpflichtung aus dem EU-Vertrag nicht nach, ein geeignetes Kommissionsmitglied zu nominieren. Denn solange die Briten in der EU sind, haben sie alle Rechte und alle Pflichten.

Ein Schildbürgerstreich Brüsseler Tintenburgherren? Formaljuristisch betrachtet nicht. Denn die britische Regierung hat sich, zusätzlich zur Pflicht aus dem EU-Vertrag, in der Gestalt von Premierminister Boris Johnson beim Europäischen Rat am 29. Oktober dazu verpflichtet, die ordnungsgemäße Funktionsweise der Union nicht zu stören. Und dazu gehört eben die Entsendung eines Kommissars nach Brüssel, wenn auch nur bis Ende Jänner nächsten Jahres, wenn (oder: falls) der Brexit dann stattfindet.

Realpolitisch betrachtet jedoch ist diese Entscheidung der Juncker-Kommission erschütternd. Sie versucht, ein seit Langem bekanntes politisches Problem (britische Regierungen dürfen unmittelbar vor Wahlen keine hohen Ämter besetzen) juristisch zu lösen - und vertieft es dadurch. Denn das EU-Verfahren gegen London ist Wasser auf die Mühlen von Johnson Brexit-gläubigen Tories. Man hört ihre Slogans schon durch die sozialen Medien tönen: seht nur, wie diese Brüsseler Diktatur uns nun sogar vor Gericht zerrt, um unseren freien Volkswillen zu unterdrücken!

Ähnlich halsstarrig verhielt sich die Kommission in der Flüchtlingskrise, mit ihrer unumsetzbaren Pflicht zur aliquoten Aufnahme von Asylwerbern. Was haben all ihre Verfahren gegen die zentraleuropäischen Mitgliedstaaten, welche die Quotenlösung ignorieren, zur Lösung dieses politischen Problems beigetragen? Nichts.

Gewiss: die Kommission möchte mit dem Vertragsverletzungsverfahren in der Sache des fehlenden britischen Kommissars belegen, alles in ihrem Vermögen Mögliche getan zu haben, um das verzweifelt angepeilte Zieldatum 1. Dezember für den Antritt des von-der-Leyen-Kollegiums doch noch zu erreichen. Große politische Weitsicht beweist sie damit allerdings nicht. Oder will sie insgeheim Johnsons Regierung stärken, damit diese den Brexit innenpolitisch unbelastet rasch durchziehen kann? Ein Schelm, wer so denkt: denn das wäre eine ungehörige Einmischung in innerstaatliche Angelegenheiten, welche sich diese laut Junckers Credo „politische“ Kommission stets hoch und heilig verbietet.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.