David Bösch bestreitet, der Angeklagten Geld anvertraut zu haben.
Für den Deutschen David Bösch war es eine große Ehre, dass er ab 2009 an der Burg als Gastregisseur arbeiten durfte, mit nur 31 Jahren. Auch vor der kaufmännischen Leiterin, Silvia Stantejsky, hatte er große „Ehrfurcht und Respekt“. Heute fühlt er sein Vertrauen schlimm ausgenutzt. Als Zeuge belastete er die Angeklagte am zweiten Verhandlungstag schwer: Es stimme nicht, dass er ihr Honorare in Höhe von über 185.000 Euro zur Verwahrung überlassen habe.
Vielmehr habe er die ihm zustehenden Zahlungen nicht eingefordert, weil er mit seinem fixen Gehalt vom Schauspielhaus Bochum auskam und man ihm sagte, am Burgtheater sei eine verspätete Auszahlung „gang und gäbe“. Erst fünf Jahre später fiel ihm auf, dass er sein Geld nie erhalten hatte, und forderte es ein – bis heute erfolglos (einen außergerichtlichen Vergleich mit Teilzahlungen lehnte seine Berliner Anwältin ab).
Nach ihrer Entlassung 2014 drängte Stantejsky den Regisseur zu einer Falschaussage: Er sollte den Wirtschaftsprüfern gegenüber behaupten, er habe den Betrag in bar bekommen. „Aber das stimmt ja nicht“, sagte er und bekam als Antwort: „Dann kann ich mich gleich erhängen.“ Die Angeklagte bestätigt den Wortlaut dieses Gesprächs – aber sie bleibt dabei, dass sie auch mit den Mitteln von Bösch nur intern „Löcher gestopft“, also Außenstände des finanziell schwer angeschlagenen Theaters beglichen habe.
Die Verhandlung wird Montag fortgesetzt. Geplant war ein Urteil am Dienstag. Weil ein Zeuge nicht erschien, auf seine Einvernahme aber nicht verzichtet wird, dürfte es nun erst später fallen. (red.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.11.2019)