Schadenersatz

Weniger Geld bei Unfall ohne Skihelm

Wer ohne Schutz auf der Piste fährt, riskiert auch rechtliche Nachteile.
Wer ohne Schutz auf der Piste fährt, riskiert auch rechtliche Nachteile.Clemens Fabry
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Wer ohne Schutz auf der Piste fährt, riskiert auch rechtliche Nachteile. Ein Urteil zum Tragen eines Helms bei Radfahrern ist nämlich auf Skifahrer umlegbar.

Wien. Beim Skirennsport besteht die Helmpflicht für alle Rennteilnehmer – wie verhält es sich bei allen anderen Skifahrern? Eine Verpflichtung, genauer gesagt eine Obliegenheit, von Skifahrern, einen Helm zu tragen, könnte sich aus einer vom Obersten Gerichtshof (OGH) für Radfahrer ergangenen Entscheidung ergeben.

Der OGH nimmt seit 2014 eine Obliegenheit zum Tragen eines Helms für Radfahrer an, die unter rennmäßigen Bedingungen fahren. Beim Anlassfall waren zwei Hobbyradfahrer beteiligt, die sportlich ambitioniert den Windschatten ausgenutzt hatten. Diese Obliegenheit besteht, obwohl es für über zwölfjährige Radfahrer keine gesetzliche Verpflichtung zum Tragen eines Radhelms gibt. Denn laut dem OGH könne von einem „allgemeinen Bewusstsein der beteiligten Kreise“ ausgegangen werden, zur Verringerung der erhöhten Eigengefährdung einen Radhelm zu tragen. Wer daher (bei rennmäßigen Bedingungen) keinen Radhelm trägt und Schädelverletzungen erleidet, die beim Tragen eines Helms vermeidbar gewesen wären, den trifft ein Mitverschulden. Denn er hat allgemein anerkannte Schutzmaßnahmen unterlassen.

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