Arzthaftung

Mutter muss Ja zu Eingriff überschlafen können

Das Baby musste infolge des Eingriffs per Kaiserschnitt und als Frühgeburt zur Welt gebracht werden.
Das Baby musste infolge des Eingriffs per Kaiserschnitt und als Frühgeburt zur Welt gebracht werden.Getty Images
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Ein Kind, das nach einer schnell vorgenommenen Fruchtwasseruntersuchung behindert zur Welt kam, hat ein Recht auf Schadenersatz.

Wien. Es war eine Fruchtwasseruntersuchung mit tragischen Folgen. Denn obwohl diese fehlerfrei durchgeführt wurde, kam es zu Komplikationen. Eine Frühgeburt per Kaiserschnitt in der 31. Schwangerschaftswoche (üblich sind 40) wurde nötig. Das Kind ist deswegen schwer behindert. Aber hat dieses ein Recht auf Schadenersatz, weil das Spital die Mutter nicht über Alternativen zur Fruchtwasseruntersuchung aufgeklärt hat?

Begonnen hatte alles mit einer Routinekontrolle an der Mutter. Bei der an Diabetes Typ II erkrankten Frau war ein erhöhter Blutzuckerspiegel erkannt worden. Im Spital machte man darauf eine Amniozentese. Dabei wird mit einer Hohlnadel eine Punktion der Fruchtblase durchgeführt. Die im Fruchtwasser befindlichen Zellen können auf diese Weise untersucht und mögliche Defekte beim Kind entdeckt werden. Allerdings kann diese Untersuchung in seltenen Fällen zu einer Fehlgeburt führen.

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