Prüfrechte

Rechnungshof will Unternehmen schon ab 25 Prozent Staatsanteil prüfen

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker.
Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker.(c) APA (Georg Hochmuth)
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Rechnungshofpräsidentin Kraker nimmt die aktuelle Casinos-Causa zum Anlass, um die Ausdehnung der Prüfrechte bei öffentlichen Unternehmen zu fordern. Bislang werden Unternehmen erst ab 50 Prozent Staatsanteil geprüft.

Angesichts der Affäre um die Casinos Austria sucht Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker Verbündete für die länger geforderte Ausdehnung der Prüfrechte bei öffentlichen Unternehmen. In einem Brief an alle Parlamentsparteien appelliert sie, Kontrolle schon ab 25 Prozent Staatsanteil zu ermöglichen. Neos und Grüne unterstützen das - die ÖVP will das Thema in den Koalitionsverhandlungen besprechen.

Aktuell darf der Rechnungshof Unternehmen nur dann prüfen, wenn die öffentliche Hand zumindest 50 Prozent der Anteile besitzt, oder wenn der Staat die Firma "tatsächlich beherrscht". Letzteres ist aus Sicht des Rechnungshofs aber nicht ausreichend. Im Vorjahr hat der Verfassungsgerichtshof dem Rechnungshof nämlich untersagt, den Flughafen Wien zu prüfen, obwohl die Länder Wien und Niederösterreich gemeinsam 40 Prozent an dem Unternehmen halten.

"Faktum ist, dass die derzeitige Rechtslage äußerst unklar ist, weiterhin Zweifel über die 'faktische Beherrschung' ermöglicht und zu aufwendigen Verfahren über das Vorliegen der Prüfkompetenz des Rechnungshofes führt", kritisiert Kraker in ihrem Schreiben an die Klubobleute. Sie plädiert daher dafür, die Grenze auf 25 Prozent Staatsanteil zu senken und die Zuständigkeit des Rechnungshofs somit "zweifelsfrei festzulegen".

Neos-Antrag auf Verfassungsänderung

Einen Antrag für eine entsprechende Verfassungsänderung wollen die Neos in der nächsten Sitzung des Nationalrats einbringen. "Die Causa Casinos definiert die Spitze des Eisbergs und zeigt erneut, wie rückständig Österreich bei der Kontrolle von Unternehmen mit Staatsbeteiligung ist", kritisiert Neos-Rechnungshofsprecher Douglas Hoyos. Echte Kontrolle sei das beste Desinfektionsmittel. "Was der Rechnungshof tun kann, das tut er auch. Doch ihm sind bis zu einem gewissen Punkt die Hände gebunden, und genau das wollen wir ändern", so Hoyos.

Unterstützung kommt grundsätzlich von den Grünen. Parteichef Werner Kogler verweist gegenüber der APA darauf, dass die Senkung der Prüfschwelle auf 25 Prozent im Reformpaket der Grünen schon länger enthalten sei. Allerdings werde das möglicherweise schwer umzusetzen sein. "Weil definitionsgemäß sind das Unternehmen mit privatem Mehrheitseigentum", gibt Kogler zu bedenken.

Auch die FPÖ zeigt sich „gesprächsbereit“. „Wir sind auf jeden Fall gesprächsbereit und werden bei der kommenden Sondersitzung - wieder einmal - auch einen entsprechenden Antrag einbringen“, ließ FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl am Dienstag mitteilen. Der blaue Klubchef verwies auf Vorschläge, die seine Partei bereits in der Vergangenheit vorgelegt habe: "Die Prüfkompetenz des Rechnungshofs sollte ausgeweitet werden, im Bereich der Unternehmen, aber auch bei gemeinnützigen Wohnbauträgern, Gemeinden oder bei den Empfängern von EU-Direktzahlungen. Wir haben schon vor Jahren ein Gesamtpaket vorgeschlagen. Wenn jetzt Bewegung in die Sache kommt, umso besser", so Kickl.

Zweidrittelmehrheit nötig

Tatsächlich wäre für eine Ausweitung der Rechnungshofkontrolle eine Verfassungsänderung nötig. Und die dafür nötige Zweidrittelmehrheit ist im neuen Nationalrat nur mit Zustimmung der ÖVP möglich. Die ÖVP will das Thema nun in den Koalitionsverhandlungen besprechen: "Alles was dazu dient, mehr Transparenz reinzubringen, muss diskutiert werden und werden wir unterstützen. Jetzt geht es aber um ein Gesamtpaket und keine Einzelmaßnahmen", heißt es dazu im ÖVP-Klub.

Der Rechnungshof wollte Krakers Schreiben nicht weiter kommentieren. Nur so viel: Kraker bemühe sich "auch abseits der Öffentlichkeit, Fortschritte für mehr Transparenz und mehr Möglichkeiten der Kontrolle durch den Rechnungshof zu erreichen", so Rechnungshofsprecher Christian Neuwirth auf APA-Anfrage.

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