EU-Verordnung

Drohnen benötigen künftig Nummerntafel

Drone flies and sprays chemicals during an operation to reduce air pollution in Bangkok
Drone flies and sprays chemicals during an operation to reduce air pollution in Bangkok(c) REUTERS (Athit Perawongmetha)
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Von Rehkitzrettungen bis Mäharbeiten: In Österreich werden geschätzt 100.000 Drohnen genutzt. Ab Juli 2020 müssen Nutzer ihre Drohnen neu registrieren lassen und einen Online-Test absolvieren.

Seit 2014 sind in Österreich Drohnen über 250 Gramm genehmigungspflichtig. Seither wurden mehr als 10.000 Anträge von der zuständigen Austro Control bewilligt, Schätzungen zufolge sind gar bis zu 100.000 unbemannte Fluggeräte in Österreich im Umlauf. Ab 1. Juli 2020 gilt eine neue EU-Drohnen-Verordnung. Je höher das Risiko der jeweiligen Drohne, desto strenger sind zukünftig die Auflagen für die Besitzer, hieß es am Dienstag bei einer Pressekonferenz.

Online-Test für Nutzer

Von Vermessung über Logistik und Umweltmanagement bis hin zu Rehkitzrettungsflügen vor Mäharbeiten - die Einsatzgebiete der Drohnen sind vielfältig. Abhängig von Gewicht und Einsatzbereich werden Drohnen künftig in drei Kategorien unterteilt: "Offen", "Spezifisch" und "Zertifiziert".

In die erste Kategorie „offen“ werden "rund 80 Prozent der in Österreich bereits bewilligten Drohnen fallen", sagte Philipp Piber, Leiter des Drone Competence Center bei der Austro Control. Sie umfasst Drohnen mit einem Gewicht bis zu 25 Kilogramm. Die bisherige Genehmigungspflicht entfällt, Nutzer müssen sich ab dem nächsten Sommer registrieren und einen Online-Test bei der Austro Control absolvieren. Dieser ist noch in Ausarbeitung und soll die Kompetenz des Piloten nachweisen. Nutzer erhalten dann eine eindeutige Betreibernummer, die auch auf der Drohen vermerkt werden muss. "Das ist vergleichbar mit einem Autokennzeichen und ermöglicht eine bessere Nachvollziehbarkeit bei Verstößen", erläuterte Piber.

Auch all jene Drohnen, die bereits in Österreich bewilligt sind, müssen - für 25 Euro - neu registrieren werden. Auch der Online-Test sowie eine Haftpflichtversicherung ist nötig. Die maximale Flughöhe beträgt ab dem nächsten Jahr 120 Meter, aktuell sind es in Österreich noch 150 Meter.

Für Drohnen der zweiten Kategorie, "spezifisch“, liegt ein mittleres Betriebsrisiko vor, hier ist eine Sichtverbindung mit dem Piloten nicht unbedingt gegeben. Der Betreiber muss für die Genehmigung eine Risikobewertung vorlegen. Als höchste Risiko-Kategorie gilt künftig "Zertifiziert". Das Regulativ ist noch in Ausarbeitung, das Risiko sei jedoch ähnlich wie in der bemannten Luftfahrt, erläuterte Piber.

Erhalten bleibt auch künftig die Drohnen-Kategorie „Spielzeug". Unbemannte Luftfahrzeuge, die nur bis zu 250 Gramm wiegen, brauchen keine extra Registrierung - wenn sie über keine Kamera verfügen. Mit Aufnahmegerät müssen sie ab dem kommenden Sommer angemeldet werden. Die maximale Flughöhe beträgt 30 Meter.

Furcht vor Einschnitt in Privatssphäre

"Wo es nicht so gefährlich ist, gibt es künftig Erleichterungen, wo der Betrieb der Drohne gefährlich ist, gelten künftig Verschärfungen", konstatierte Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Eigentumsschutz im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV). Bei einer Online-Befragung des KFV unter 1000 Österreichern kam heraus, dass sich die Befragten klare Regeln zum sicheren Betrieb der unbemannten Fluggeräte wünschen. 62 Prozent würden starke Regulierungen seitens des Staates befürworten. Furcht bestehe bezüglich eines Eindringens in die Privatsphäre sowie durch die Gefahr möglicher Abstürze, sagte Kaltenegger. "Das Image von Drohnen bedarf einer Korrektur, wenn man sich ansieht, was man mit ihnen alles machen kann", meinte der Experte.

2873 Anträge wurden im Vorjahr von der Austro Control genehmigt. Durch die steigende Anzahl gibt es auch ein höheres Gefährdungspotenzial. Unfälle oder gefährliche Vorfälle gab es bisher in Österreicher keine. Im Vorjahr gingen bei der Austro Control 36 Berichte ein - diese reichten vom verärgerten Nachbar, über dessen Garten eine Drohne flog bis hin zum Linienpiloten, der ein Flugobjekt gesichtet hat, erläuterte Piber.

Strafen bis zu 22.000 Euro

Wer ohne Bewilligung in Österreich eine Drohne fliegt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Das Strafausmaß beträgt bis zu 22.000 Euro. Das Luftfahrtgesetz sieht unter anderem ein absolutes Drohnen-Verbot über und im Umfeld von Flughäfen vor, also dort, wo Maschinen landen oder starten. Weitere Beschränkungen richten sich nach Gewicht des Flugkörpers und Einsatzgebiet.

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