Ein Dank den Erfindern

Pro. Die App lehrt uns viel – über den geringen Wert von Feedback und digitale Problemschüler unter Lehrern.

Den Erfindern der „Lernsieg“-App gehört für ihr Experiment gedankt. Sie haben damit gleich mehrere längst überfällige Diskussionen angestoßen – über den (zu geringen) Wert von Feedback und die (mangelhafte) digitale Bildung.

Die Schülermeinung ist, wenn es um die Beurteilung der Kompetenzen der Lehrperson geht, nicht gefragt. Es werden ihnen pauschal die Kompetenz abgesprochen und Rachegelüste unterstellt. Die Lehrer lassen sich eben nicht gern bewerten – auch nicht vom eigenen Vorgesetzten. Ist ein Lehrer zu streng, vergibt er ungerechtfertigt schlechte Noten, beschimpft er Schüler oder ist er einfach nur faul, wird es der Direktor schwer haben, sich von ihm zu trennen.

Die mangelhafte Arbeit wird sich auch nicht in der Bezahlung des Lehrers niederschlagen. Die wirklich gute Arbeit, die viele leisten, übrigens auch nicht. Das muss deprimierend für Schulleiter, motivierte Kollegen und die im Unterricht sitzenden Schüler sein.

Es braucht hier Transparenz und Konsequenzen. Im Ministerium wird schon länger an einem Feedbacksystem, in dem auch die Schülermeinung eine Rolle spielt, gearbeitet. Das Feedback muss ja nicht zwingend via App, in der jeder x-beliebige Handynutzer Bewertungen abgeben und einsehen kann, passieren. Verbieten wird man das aber auch nicht können. Das ist freie Meinungsäußerung. Die kann man auch im Netz nicht beschneiden.

Allerdings muss man sich auch in der digitalen Welt an Spielregeln halten. Das heißt: kein Betrug, kein Bashing, keine Hasspostings. Darauf sollte die Schule die Kinder eigentlich vorbereiten. Mit den Hasspostings gegen den Erfinder der App haben so manche Lehrer aber leider eines bewiesen: Es scheint auch unter ihnen den einen oder anderen digitalen Problemschüler zu geben.

Anmerkung der Redaktion: Wegen eines technischen Fehlers wurden unter diesem Text vorübergehend nicht alle User-Kommentare angezeigt, Wir bedauern.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.11.2019)

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