Mindestsicherung

Wien verweigert Ausführungsgesetz zur Sozialgeldreform

Symbolbild: Wiener Rathaus
Symbolbild: Wiener Rathaus(c) Clemens Fabry, Presse
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Wien setzt bei der Umsetzung der türkis-blauen Reformpläne auf Zeit: Man wolle die für Dezember angekündigte Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs abwarten.

Es war eines der vorrangigen Projekte der türkis-blauen Bundesregierung: die Reform der Mindestsicherung. Und es war eines, das vor allem in Wien heftige Kritik ausgelöst hat. So protestierten Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) und Grünen-Chefin Birgit Hebein mehrfach gegen die Pläne. Fronten, die sich auch Monate nach Bekanntwerden der Pläne nicht verändert haben: Am Mittwoch betonte Hacker im Landtag, Wien werde - wie Salzburg - vorerst kein Ausführungsgesetz zur neuen Sozialhilfe beschließen. "Die Stadtregierung hat entschieden, die für Dezember angekündigte Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs abzuwarten", sagte er auf eine entsprechende Anfrage der FPÖ.

Die von ÖVP und FPÖ beschlossene Neuregelung der Mindestsicherung sieht eine Umsetzung in den Bundesländern bis Jahresende vor. Hacker bekräftigte nun seine Ansicht, dass die Sozialhilfe "in wesentlichen Fragen" nicht verfassungskonform sei und zudem dem Unionsrecht widerspreche. Er verwies dabei auf die von der SPÖ über den Bundesrat eingebrachte Gesetzesprüfung durch den Verfassungsgerichtshof.

"Zwingt mich nicht, ein Landesgesetz zu machen"

"Die Existenz eines Bundesgesetzes zwingt mich überhaupt nicht, ein Landesgesetz zu machen", sagte der Stadtrat. Denn in der Bundeshauptstadt gebe es ein gültiges und verfassungskonformes Mindestsicherungsgesetz: "Ich stehe dazu: Es ist unsere Pflicht, für die Rechtssicherheit der Wienerinnen und Wiener zu sorgen." Es sei darüber hinaus überhaupt keine "juristische Spitzfindigkeit", wenn "35.000 Kinder in die Armut geschickt" würden. "Wenn Sie Arme bekämpfen wollen, ist das Ihre Angelegenheit. Wir wollen Armut bekämpfen", adressierte Hacker an ÖVP und FPÖ.

Die FPÖ will allerdings nicht von dem Vorhaben abrücken und hat einen Dringlichen Antrag eingebracht. Darin wird gefordert, dass das Sozialhilfe-Gesetz mit 1. Jänner 2020 durch Novellierung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes "uneingeschränkt entsprochen wird", wie die Blauen formulieren. Der Antrag wird erst am Nachmittag diskutiert, er wird jedoch von der rot-grünen Mehrheit im Landtag abgelehnt werden.

(APA/Red. )

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