Finanzpolitik

Schweiz verzichtet auf Meldepflicht für Stiftungen

Bestimmungen zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen sollen internationalen Vorgaben angepasst werden, Ausnahmen gibt es für Stiftungen.

Die Schweizer Regierung will die Bestimmungen zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) den internationalen Vorgaben anpassen. Für Stiftungen soll es aber weiterhin eine Ausnahme geben. Der Bundesrat verzichtet auf eine Meldepflicht.

Der AIA dient dazu, Steuerhinterziehung über Konten im Ausland zu verhindern. Das Global Forum der OECD überprüft, ob die Staaten den AIA-Standard vollumfänglich umsetzen. Zwar beginnen die Länderprüfungen erst 2020. Eine Vorprüfung hat aber ergeben, dass in der Schweiz Anpassungen nötig sind.

Unter anderem empfahl das Global Forum, die Ausnahme für Stiftungen und Vereine aufzuheben, die sich als Finanzinstitut qualifizieren. Der Bundesrat (die Regierung, Anm.) wollte die Empfehlung ursprünglich umsetzen und die Stiftungen und Vereine den AIA-Regeln unterstellen. In der Begutachtung wurde das aber abgelehnt. Dem trägt der Bundesrat nun Rechnung.

Der Umgang mit gemeinnützigen Einrichtungen unter dem AIA werde auch auf internationaler Ebene erneut diskutiert, schreibt er in seiner am Mittwoch verabschiedeten Botschaft ans Parlament. Er erachte es deshalb als verfrüht, die Empfehlungen in diesem Punkt umzusetzen. Sollte sich zeigen, dass sich das negativ auf die Schweiz auswirke, werde die Lage neu zu beurteilen sein.

Angaben in Dollar

Die Stiftungen hatten in der Begutachtung geltend gemacht, sie könnten nicht als Vehikel zur Steuerhinterziehung missbraucht werden. Ihre Unterstellung unter den Anwendungsbereich des AIA hätte somit weitreichende Auswirkungen, ohne den Partnerstaaten der Schweiz einen Mehrwert zu bringen. Kritiker warnten auch vor Mehraufwand für die Banken.

Anpassen will die Regierung die geltenden Sorgfaltspflichten bei der Eröffnung eines Neukontos. Das Global Forum erachtet es als unvereinbar mit dem internationalen Standard, dass in der Schweiz ein Konto eröffnet werden kann, ohne dass grundlegende Informationen vorliegen.

Nun soll rechtlich verankert werden, dass die Eröffnung eines Neukontos ohne Erteilung einer Selbstauskunft des Kunden nur in bestimmten Ausnahmefällen zulässig ist. Außerdem soll klargestellt werden, dass die Selbstauskunft die wesentlichen Informationen wie Name, Anschrift und steuerliche Ansässigkeit enthalten muss - und nicht etwa leer sein darf.

Die Beträge sollen künftig in US-Dollar ausgewiesen werden. Dabei geht es vor allem um die Feststellung des Gesamtsaldos auf Konten. Unter bestimmten Schwellenwerten muss ein Konto nicht gemeldet werden, oder es gelten vereinfachte Sorgfaltspflichten.

Kapitaleinzahlungskonten sollen nicht mehr generell vom Anwendungsbereich des AIA ausgenommen sein. Der Bundesrat will eine zeitliche Befristung einführen: Die Gründung oder Kapitalerhöhung, zu deren Zweck das Konto eröffnet wurde, muss innert neunzig Tagen nach der Kontoeröffnung vollzogen sein. Ist dies nicht der Fall, so hat das Finanzinstitut festzustellen, ob es sich beim betroffenen Konto um ein meldepflichtiges Konto handelt.

Aufheben will der Bundesrat außerdem die Ausnahme für Stockwerkeigentümergemeinschaften. Dies werde in der Praxis aber keine Auswirkungen haben, da sich diese nicht als Finanzinstitut qualifizierten, schreibt er. Ihre Konten blieben vom Anwendungsbereich des AIA ausgenommen.

Mit den Anpassungen soll verhindert werden, dass die Schweiz in der umfassenden Länderüberprüfung eine schlechte Note erhält. Die Noten des Global Forum werden von den G20-Staaten, der OECD und der EU als Kriterien herangezogen, um zu beurteilen, ob ein Staat in Bezug auf Steuertransparenz als nicht kooperativ zu identifizieren ist. Nicht kooperative Staaten werden auf schwarze Listen gesetzt. Diese könnten Staaten als Grundlage dazu dienen, "Defensivmaßnahmen" zu ergreifen, schreibt der Bundesrat.

(APA/sda)

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