Höchstgericht

Rabatt auf Büchergutscheine – darf es das geben?

An der gesetzlichen Buchpreisbindung ist nicht zu rütteln.
An der gesetzlichen Buchpreisbindung ist nicht zu rütteln.APA/AFP/FRED TANNEAU
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Ein Onlineportal verkaufte 100-Euro-Gutscheine einer Buchhandelskette um 75 Euro. Verstößt das gegen die gesetzliche Buchpreisbindung?

Wien. Am kommenden Montag beginnt die Cyber Week, die große Rabattschlacht im Handel, die in den Schnäppchen-Tagen Black Friday und Cyber Monday gipfelt. Deshalb warten jetzt viele mit geplanten Käufen noch ein paar Tage zu. Wer Bücher kaufen will, für den zahlt sich Warten aber kaum aus: An der gesetzlichen Buchpreisbindung ist nicht zu rütteln, und sie darf auch nicht mithilfe gefinkelter Ideen umgangen werden. Das stellte der Oberste Gerichtshof (OGH) in einer aktuellen Entscheidung klar (4 Ob 85/19g).

Es ging um Wertgutscheine der Handelskette Thalia, die Bücher und andere Waren vertreibt. Im Onlineshop von Weekend, einem Betreiber von Onlineportalen, waren solche Gutscheine mit 100 Euro Nennwert um 75 Euro zu haben. Das wurde entsprechend beworben, wobei extra darauf hingewiesen wurde, dass die Gutscheine für das gesamte Warensortiment von Thalia gültig seien – auch für Bücher und E-Books.

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