Verfassungsgerichtshof

Shishas, Sozialhilfe, Kassenreform, Sicherheitspaket vor dem VfGH

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Die Dezember-Session bringt erneut prominente Themen vor die Höchstrichter.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) berät in seiner am 25. November startenden Dezember-Session einige Themenblöcke, die ihn schon in den vergangenen Monaten beschäftigt haben, nämlich die Sozialversicherungsreform, das "Sicherheitspaket" und das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz. Auch ums Rauchen geht es wieder, diesmal auf Antrag von Shisha-Barbetreibern.

Gegen die im Dezember 2018 verabschiedete Organisationsreform der österreichischen Sozialversicherung liegen dem VfGH insgesamt vierzehn Anträge auf Gesetzesprüfung vor. Die Antragsteller sehen in der Zusammenlegung der Träger, vor allem aber auch in der Entmachtung der Arbeitnehmervertreter einen Verstoß gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Selbstverwaltung. Im Oktober gab es bereits eine zweitägige öffentliche Verhandlung in der Sache, nun werden die Beratungen fortgesetzt.

SPÖ-Bundesratsmitglieder gegen Sozialhilfe-Gesetz

Auch über das im April 2018 unter der türkis-blauen Koalition verabschiedete "Sicherheitspaket" wurde bereits öffentlich verhandelt. Der Antrag von SPÖ- und Neos-Abgeordneten befürchtet Grundrechtseingriffe durch die Ermittlung und Speicherung von (Bild-)Daten von Fahrzeugen und -lenkern, aber auch durch den geplanten "Bundestrojaner".

Weiterverhandelt wird zudem über das im Frühjahr 2019 verabschiedete Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, gegen das sich 21 SPÖ-Bundesratsmitglieder wenden. Nach ihrer Ansicht verstoßen mehrere Bestimmungen gegen den Gleichheitssatz, das Legalitätsprinzip sowie - wegen ihres hohen Detaillierungsgrades - gegen das "Wesen" eines Grundsatzgesetzes.

Insbesondere geht es da um die Bestimmungen über die Deckelung des Bezugs von Sozialhilfe, die degressive Kürzung der Sozialhilfe bei Bezugsberechtigten, die in Haushaltsgemeinschaften leben, sowie die vorgeschriebene Kürzung der Sozialhilfe bei Bezugsberechtigten, die am österreichischen Arbeitsmarkt nicht vermittelbar sind. Das Land Wien hat erst am Mittwoch (ebenso wie Salzburg) bekanntgegeben, vorerst kein Ausführungsgesetz zu beschließen sondern den VfGH-Beschluss abwarten zu wollen.

Auch nicht verbrauchte Klubförderung in Behandlung

Einmal mehr beschäftigt sich der VfGH auch mit dem seit 1. November gültigen Rauchverbot in der Gastronomie. Zwei Anträge von Shisha-Barbetreibern wenden sich gegen dieses. Argumentiert wird, dass niemand zu einem anderen Zweck, als eine Wasserpfeife zu rauchen, in eine solche Bar gehe. Das angefochtene Rauchverbot sei daher aus der Sicht dieser Gastgewerbebetriebe unverhältnismäßig. Ein Antrag der sogenannten "Nacht-Gastronomie" auf eine Ausnahme war im Oktober gescheitert.

Ebenfalls auf der Tagesordnung steht eine Klage des Landes Kärnten gegen den früheren Klub der Grünen im Kärntner Landtag. Es geht um 500.000 Euro an nicht verbrauchter Klubförderung. Die Grünen, die nicht mehr im Landtag vertreten sind, wollen das Geld bis zum Wiedereinzug ins Landesparlament behalten, das Land Kärnten pocht auf Rückzahlung. (APA)

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