Sanktionen

Der Anwalt und das Ibiza-Video: Was macht die Standesvertretung?

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Symbolbild. (c) www.BilderBox.com (BilderBox.com)
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Bei Missverhalten droht Anwälten ein Berufsverbot. Doch die strafrechtlichen Ermittlungen gehen vor.

Wien. Der Wiener Anwalt Dr. M. soll in der Causa Ibiza eine wichtige Rolle gespielt haben. Trotzdem fällte die Anwaltskammer noch immer kein disziplinarrechtliches Urteil über den Mann, was seitens mancher Medien bereits für Kritik sorgte. Aber warum gibt es kein Disziplinarerkenntnis gegen den Anwalt, der sogar im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen steht? Wohl genau deswegen. Aber der Reihe nach.

Vorwürfe gegen den Juristen gibt es schon länger. Doch zuletzt bestätigte das Oberlandesgericht Wien (OLG) eine einstweilige Verfügung gegen den Anwalt, mit der ihm die Verbreitung des Ibiza-Videos verboten wurde. Das Gericht kam in der von Ex-FPÖ-Politiker Johann Gudenus erwirkten Entscheidung zum Schluss, dass der Jurist das Video nicht selbst herstellte. „Er bestimmte aber einen anderen dazu, dies zu tun“, meinte das OLG. Es konstatierte damit, dass der Anwalt in die Causa involviert sei. Allerdings handelt es sich um einen zivilrechtlichen Gerichtsbeschluss, der auch nicht rechtskräftig ist. Und die strafrechtliche Unschuldsvermutung gilt auch für Anwälte.

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