Schadenersatz

Fassade abklopfen nicht nötig

 Wie genau müssen Hauseigentümer überprüfen, ob von ihrem Gebäude eine Gefahr ausgeht? (Symbolbild).
Wie genau müssen Hauseigentümer überprüfen, ob von ihrem Gebäude eine Gefahr ausgeht? (Symbolbild).(c) imago/Photocase (ina.mija / Photocase)
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Einer Passantin fiel das Zierstück eines Gesimses auf den Kopf. Die Hauseigentümerin hafte nicht, urteilt der OGH.

Wien. Wie genau müssen Hauseigentümer überprüfen, ob von ihrem Gebäude eine Gefahr ausgeht? Diese Frage musste in einem aktuellen Fall geklärt werden. Eine Frau, die aus 15 Metern Höhe am Kopf getroffen worden war, hatte geklagt. Das Zierstück eines Gesimses hatte die Passantin verletzt.

Nun regelt das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) in einem eigenen Paragrafen, wann es bei der Ablösung von schadhaften Gebäudeteilen zu einer Haftung kommt. Demnach müsse der Besitzer eines Gebäudes zahlen, wenn er nicht „alle zur Abwendung der Gefahr erforderliche Sorgfalt angewendet habe“.

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