Schadenersatz

Mit Punsch verbrüht: Kein Geld für Kind

Selten wird so klar vor heißem Punsch gewarnt.
Selten wird so klar vor heißem Punsch gewarnt.(c) Feature: APA/Herbert Neubauer
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Auf einer Feier schenkte ein Politiker sehr heißen Punsch aus. Ein achtjähriges Mädchen erlitt schwere Verletzungen, als das Getränk umfiel. Der Mann müsse aber nichts zahlen, entschied nun der Oberste Gerichtshof.

Wien. Mit den Weihnachtsmärkten beginnt für viele die Punschzeit. Welche Gefahren durch das Heißgetränk aber auch abseits von Alkoholisierungen lauern können, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH). Geklagt hatte ein achtjähriges Mädchen, das durch einen Kinderpunsch Verbrühungen erlitten hatte.

Passiert war das Unglück im Rahmen eines „Silvesterpunsches“, zu dem eine ÖVP-Ortspartei am letzten Tag des Jahres 2017 geladen hatte. Der damalige Ortsparteiobmann schenkte aus. Das Mädchen war mit einer Freundin sowie den Müttern der beiden zu der Veranstaltung im Salzburger Land gekommen. Der Parteichef füllte vier Becher mit Kinderpunsch und stellte sie vor der Gruppe ab. Alle vier wollten zugreifen, weil der Becher aber heiß war, stellten sie das Getränk zurück auf den Tisch. Doch dann fiel einer der Becher um. Die auslaufende Flüssigkeit ergoss sich in den Stiefel des Mädchens. Das Kind erlitt Verbrühungen an seinem Bein. Die Schülerin musste in weiterer Folge ihre langen Haare opfern, denn die Kopfhaut musste für Hauttransplantationen verwendet werden. Narben und Hautschädigungen am Unterschenkel dürften bleiben.

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