E-Zustellung neu kommt

Wenn der Postmann nicht mehr klingelt

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Ab 1. Dezember kann jeder, der in Finanz-Online als Unternehmer geführt wird, heikle gerichtliche und behördliche Schreiben digital bekommen. So könnten z. B. Anonymverfügungen unbemerkt eintreffen.

Wien. Kostenlos, garantiert spamfrei, sicher, rund um die Uhr geöffnet, keine „gelben Zettel“ mehr: So bewirbt das Wirtschaftsministerium die E-Zustellung neu, die mit 1. Dezember wirksam wird. Private und Unternehmen können auf eine elektronische Zustellung aller behördlichen und gerichtlichen Schriftstücke umsteigen, die Mehrheit der Unternehmen ist ab 1. Jänner sogar dazu verpflichtet. Mit den Vorzügen dieses digitalen Schriftverkehrs können aber auch Überraschungen einhergehen.

„Es ist unklar, was ab Dezember und Jänner in der behördlichen Praxis wirklich passiert“, sagt Ulrike Frauenberger-Pfeiler zur „Presse“. Sie ist Professorin am Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien und damit auch beruflich mit Fragen amtlicher Post befasst. Dabei ist Frauenberger-Pfeiler auf bemerkenswerte Neuerungen durch eine Novelle des Zustellgesetzes gestoßen, die schon voriges Jahr kundgemacht worden ist (BGBl 2018/104), aber erst jetzt in Kraft tritt. So ist vorgesehen, dass alle Unternehmer, die bei Finanz-Online registriert sind und nicht auf eine elektronische Zustellung des Finanzamts verzichtet haben, ins neue zentrale Teilnehmerverzeichnis übergeführt werden (darin stehen auch alle Beteiligten des Elektronischen Rechtsverkehrs ERV, wie Rechtsanwälte, Notare, Banken, Versicherungen).

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