Online-Shopping

Probleme bei Paketzustellung - Was Konsumenten tun können

imago/Ralph Peters
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Fast die Hälfte der Österreicher kauft online zu Weihnachten ein. Das ist bequem und manchmal auch günstiger. Bei der Zustellung kann es aber Probleme geben. Ein Überblick, wie man sich davor schützt.

Der Black Friday ist die erste große Paketwelle, danach folgt in kurzem Abstand die nächste Online-Shoppingflut, die Massen an Paketlieferungen nach sich zieht. Fast die Hälfte kauft Geschenke im stationären Handel. Beinahe eben so viele, knapp 42 Prozent der Österreicher, gaben in einer Statista-Umfrage an, die Weihnachtsgeschenke bereits online zu kaufen. Der Online-Einkaufsbummel zieht auch Fragen der Rechte bei Paketzustellungen nach sich. Die Anfragen und Beschwerden sind in den letzten Jahren in die Höhe geschnellt. Reinhold Schranz, Jurist beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich beantwortet die häufigsten Fragen und gibt Tipps, wie man Ärger vermeidet.

Wer haftet für Transportschäden oder Verlust einer bestellten Ware?

Das Unternehmen haftet. Es sei denn, auf eigenen Wunsch wurde ein anderes Zustellunternehmen mit der Lieferung vereinbart. In diesem Fall trägt der Verbraucher ab Übergabe der Ware an den gewählten Lieferdienst auch das Risiko, falls das Paket beschädigt wird oder verloren geht.

Darf mir der Zusteller das Paket auf die Terrasse oder vor die Tür stellen?

Das kommt in der Praxis oft vor, darf aber eigentlich nicht sein. Falls das Paket dann verloren geht oder beschädigt wird, ist aber der Versender dafür verantwortlich. Außer es wurde vor der Zustellung eine Abstellgenehmigung eingeholt. Auf Nachfrage der „Presse“ nutzen dieses Service der Post in Österreich 500.000 Personen. Wird eine Vereinbarung getroffen, ist diese Form der alternativen Zustellorte zulässig. Auch bei anderen Anbietern wie DPD, DHL und Co..

Gilt die Abgabe an einen Nachbarn als "rechtmäßig zugestellt"?

Es ist nicht einheitlich geregelt, an wen Pakete ersatzweise übergeben werden können. Paketdienste handhaben dies unterschiedlich. Die Post AG sieht in ihren Geschäftsbedingungen beispielsweise vor, dass Pakete auch an Hausnachbarn übergeben werden können. Wenn man das ausschließen will, muss beim Postamt dagegen Einspruch erhoben werden.

Bin ich für ein aus Gefälligkeit übernommenes Paket verantwortlich?

Nein. Daraus entstehen keine besonderen Verpflichtungen. Das übernommene Paket darf allerdings weder geöffnet, noch der Inhalt verwendet werden.

Wer trägt die Kosten für das Rückporto?

Wenn Konsumenten bei online bestellter Ware von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, dann müssen sie die Rücksendekosten tragen. Oft übernimmt aber die Firma die Kosten. Hat der Unternehmer nicht darüber informiert, dass der Verbraucher die Kosten zu tragen hat, dann muss er selbst dafür aufkommen. Anders geregelt ist dies bei einer Rücksendung im Gewährleistungsfall (d.h. wenn die bestellte Ware schadhaft oder zugesicherte Eigenschaften nicht erfüllt sind): Dann muss der Händler die Kosten der Rücksendung tragen.

Muss ich eine Ware "originalverpackt" zurückschicken?

Nein. Die Ware muss aber so zurückgeschickt werden, dass sie unversehrt beim Empfänger ankommt.

Wer kann bei Reklamationen Hilfestellung geben?

Bei einem Problem mit einem Händler im EU-Ausland kann man sich an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich wenden. Bei Problemen mit einem Zustelldienst dient die Postschlichtungsstelle bei der Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) als Ansprechpartner.

>>> Europäisches Verbraucherzentrum

>>> Postschlichtungsstelle RTR

(bagre)

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