Strafrecht

Ibiza: Strache musste man nicht verpetzen

Johann Gudenus und Heinz-Christian Strache auf Ibiza.
Johann Gudenus und Heinz-Christian Strache auf Ibiza. (c) APA (Harald Schneider)
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Das Video soll lang vor seiner Veröffentlichung verschiedenen Leuten angeboten worden sein. Aber selbst, wenn diese vom Inhalt wussten, hätten sie den damaligen Vizekanzler nicht anzeigen müssen.

Wien. Da sitzt jemand in einem der höchsten Ämter der Republik, obwohl ein Video nahelegt, dass er dubiose Geschäfte machen will. Darf man dann einfach zusehen, wenn man vom Inhalt der Ibiza-Aufnahmen weiß? Eine Frage, die sich stellt, nachdem das Video lang vor seiner Veröffentlichung durch deutsche Medien bereits in Österreich Personen aus dem Umfeld von Parteien angeboten worden sein soll.

Moralisch muss die Frage jeder für sich beantworten. Doch rechtlich haben Personen, die vom Video wussten, aber nichts sagten, keine Konsequenzen zu befürchten. Selbst wenn das im Ibiza-Video Besprochene strafbar gewesen sein sollte (das wird von der Staatsanwaltschaft noch geprüft), bestünde keine Anzeigepflicht.

Es macht auch keinen Unterschied, ob der mutmaßliche Täter ein einfacher Bürger oder Vizekanzler ist.

Denn generell sei man als Privatperson nicht verpflichtet, an der Strafverfolgung mitzuwirken, sagt Hubert Hinterhofer, Professor für Strafrecht an der Universität Salzburg. Werde man als Zeuge von der Polizei befragt, müsse man zwar die Wahrheit sagen. Aber niemand sei gezwungen, von sich aus aktiv den Weg zu den Behörden zu suchen. Eine Anzeigepflicht gilt nur für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte oder Beamte, wenn sie im Rahmen ihres Berufes auf Ungereimtheiten stoßen.

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