Abgase

Weitreichendes Urteil für Dieselfahrer

(c) REUTERS (Kai Pfaffenbach)
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Das Oberlandesgericht Wien sieht sogenannte Thermofenster bei Dieselfahrzeugen als einen Mangel, der die Rückgabe des Autos möglich macht. Rechtskräftig ist dieses Urteil nicht, das Verfahren landet beim OGH.

Wien. Das Oberlandesgericht Wien hat im Dieselskandal ein Urteil mit enormer Sprengkraft gefällt. Die Richter entschieden, dass sogenannte Thermofenster, die die Abgasreinigung vorübergehend ausschalten, ein Mangel sind und eine Rückabwicklung des Autokaufs möglich machen.

Alle Dieselfahrzeuge haben diese Thermofenster, weil Schleim entsteht, wenn die Abgase durch Harnstoff (etwa Adblue) von Stickoxiden befreit werden. Diese Mischung aus Kohlenwasserstoff, Kondenswasser und Ruß kann Motorleitungen und Teile der Abgasreinigung beschädigen.

Um eine Versottung zu verhindern, setzt die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen daher aus. Bei VW passiert dies beispielsweise unter 15 Grad Celsius und über 33 Grad. Eine EU-Verordnung erlaubt es ausdrücklich, die Abgasreinigung vorübergehend auszuschalten. Auch die deutsche Prüfbehörde (Kraftfahrtbundesamt/KBA) hat das Thermofenster bei VW genehmigt.

Rückgabe des Audi

Diese Genehmigung sei aber nur ein „Verwaltungsakt zwischen den Beteiligten des dortigen Verfahrens“, Gerichte müssten die Rechtsfrage klären, ob diese Abschalteinrichtung zulässig ist, meint das OLG Wien in seinem Urteil (4 R 62/19w). Das Argument der Richter: Behörden könnten jederzeit den Betrieb dieser Fahrzeuge verbieten. Und schon „die latent bestehende Gefahr einer Betriebsuntersagung oder -beschränkung durch die Zulassungsbehörde hat aus kaufrechtlicher Sicht zur Folge, dass bei den betroffenen Fahrzeugen die Eignung für die gewöhnliche Verwendung fehlt“.

Außerdem hat VW, die beklagte Partei, aus Sicht der Richter nicht bewiesen, dass der Motor nur durch diese Abschaltung geschützt werden kann. Damit fehle der Nachweis, dass die Abschaltung überhaupt nötig ist.

Die vom Anwalt Michael Poduschka vertretene Klägerin kann daher laut OLG ihren 2014 gekauften Audi Q3 zurückgeben und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsgebühr zurückverlangen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, das OLG Wien lässt in der Causa eine Revision beim Obersten Gerichtshof zu, die VW auch nützen wird. „Nachdem das Fahrzeug weiterhin verkehrs- und betriebssicher und auch die Zulassung in keiner Weise gefährdet ist, besteht keine Grundlage für die Klagsstattgebung“, so die Rechtsmeinung des Unternehmens.

Widersprüchliche Urteile

Zudem verwies VW am Mittwoch auf anderslautende Urteile anderer Gerichte. In einem gleich gelagerten Verfahren habe selbst das Oberlandesgericht Wien am 17. Oktober den Einsatz eines Thermofensters ausdrücklich für zulässig und rechtskonform erklärt. Auch die Oberlandesgerichte Linz und Innsbruck seien zum Schluss gekommen, dass ein Thermofenster zulässig ist.  (red./APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.11.2019)

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