Rechtsstreit

Sozialwohnung auf Airbnb angeboten: Mieter muss ausziehen

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Die Stadt Salzburg brachte eine gerichtliche Kündigung ein. Laut Gerichtsurteil wurde Wohnung zweckwidrig verwendet. Es müsse sich um ein Fake-Profil auf Airbnb gehandelt haben, behauptet der Mieter.

Ein Mieter aus Salzburg, der seine geförderte Wohnung über die Online-Plattform Airbnb an Touristen vermietet haben soll, muss laut einem Gerichtsbeschluss ausziehen. Die Stadt Salzburg hatte gegen den 35-Jährigen eine "gerichtliche Aufkündigung des Mietverhältnisses" beim Bezirksgericht Salzburg eingebracht. Das Urteil liegt nun vor. Der Mann muss binnen 14 Tagen die Sozialwohnung räumen.

Der Salzburger soll die städtische Wohnung von 2016 bis März 2019 tage-, wochen- und monatsweise über die Plattform Airbnb zu einem verhältnismäßig hohen Mietzins vermietet haben. Er bestritt die Vorwürfe. Erst im Dezember 2018 hatte die Stadt die Mieter von geförderten Sozialwohnungen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Weitervermietung über Wohntauschplattformen wie Airbnb verboten ist.

Diese Regelung habe auch schon vorher gegolten, hatte Rechtsanwalt Michael Schubeck, der die Stadt Salzburg in dem Zivilprozess vertrat, gegenüber der APA erklärt. Wer sich nicht daran hält, verstoße auch gegen das Salzburger Raumordnungsgesetz.

Das Urteil über die gerichtliche Aufkündigung des Mietverhältnisses wurde in dem Zivilverfahren gestern, Mittwoch, schriftlich ausgefertigt. Der Salzburger müsse binnen 14 Tagen die Wohnung geräumt der Stadt Salzburg übergeben, bestätigte der Sprecher des Bezirksgerichtes Salzburg, Richter Franz Mittermayr, entsprechende aktuelle Medienberichte am Donnerstag gegenüber der APA. Es würden 193 Gästebewertungen auf der Web-Plattform von Airbnb über die Wohnung des 35-Jährigen vorliegen.

Nach Angaben der Stadt berechnete der im März gekündigte Mieter pro Gast und Nacht 29 Euro plus 10 Euro Reinigungs-Pauschale. Daraus ergebe sich theoretisch bei einer Vollauslastung eine Monats-Einnahme von rund 1700 Euro, was einem Vielfachen der Sozialmiete von monatlich 234 Euro netto für die 44-Quadratmeter-Wohnung entspreche. Sich an günstigen Wohnungen zu bereichern, sei unakzeptabel.

Der Mieter hat den Vorwurf der zweckwidrigen Verwendung der Sozialwohnung stets bestritten. Er habe seine Räumlichkeiten nicht über Airbnb vermietet, erklärte er in dem Verfahren. Es müsse sich um ein Fake-Profil gehandelt haben, die Angaben seien fingiert gewesen.

Das Urteil des Zivilrichters in erster Instanz ist nicht rechtskräftig. Der Mieter kann innerhalb von vier Wochen eine Beschwerde beim Landesgericht Salzburg einbringen. Es sind auch noch weitere, ähnlich gelagerte Fälle gerichtsanhängig.

(APA)

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