Laut internen Vorwürfen wäre die SPÖ als Firma schon insolvent. Dabei gelten für Parteien dieselben Regeln.
Wien. Nirgendwo in Europa ist die staatliche Parteienförderung so hoch wie in Österreich. Und doch geraten heimische Parteien immer wieder in finanzielle Turbulenzen. Momentan ist vor allem die Gebarung der SPÖ ein Thema. Sie hat 14,9 Millionen Euro Schulden und muss nun aus Spargründen mehr als ein Viertel ihrer Mitarbeiter beim AMS anmelden. In der Privatwirtschaft, so lautet ein parteiinterner Vorwurf, wäre eine Firma in so einer Situation schon insolvent. Doch diese Behauptung übersieht einen entscheidenden Punkt.
Denn es ist eine Mär, dass für Parteien andere Konkursregeln gelten würden. „Diesbezüglich ist eine politische Partei eine juristische Person wie jede andere und geht daher in Insolvenz wie jede andere. Sie hat Insolvenz anzumelden, wenn sie zahlungsunfähig oder überschuldet ist und ihren fälligen Verpflichtungen nicht nachkommen kann“, erklärt der Wiener Rechtsanwalt Thomas Höhne.