Vergaben

Keine Ermittlungen nach Westbahn-Anzeige

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Ende August erstattete die Westbahn Anzeige gegen unbekannt wegen des Verdachts der Untreue. Sie sei bei diversen Direktvergaben benachteiligt worden, lautete ihr Vorwurf. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders.

Wien. Die Westbahn hat eine herbe Niederlage der rechtlichen Art erlitten. Ende August hatte Rechtsanwältin Katharina Hornbanger im Auftrag des Unternehmens bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Anzeige gegen unbekannt wegen des Verdachts der Untreue eingebracht.

Und dazu kam es so: Die Westbahn, an der Hans Peter Haselsteiner 49 Prozent der Anteile hält, hat nach diversen Aussagen von Heinz-Christian Strache im Ibiza-Video die Anwaltskanzlei Heid & Partner beauftragt, die Direktvergaben von Mitte 2017 bis Mitte 2019 auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Schließlich hatte Strache in dem Video angekündigt, Haselsteiner werde, sollte die FPÖ in die Regierung kommen, keinerlei Aufträge mehr erhalten.

Das Fazit der Anwältin: Tatsächlich habe die Westbahn bei den Direktvergaben 2018 durch die Finger geschaut, den Zuschlag haben sowohl in Vorarlberg, Salzburg als auch in Oberösterreich immer die ÖBB bekommen. Dabei habe die Westbahn Initiativangebote gelegt, die preislich weit unter jenen der ÖBB gelegen seien. Doch diese habe das Ministerium nicht einmal ignoriert. Weder zu Gesprächen noch zu Verhandlungen sei man dort bereit gewesen.

Keinerlei Ermittlungen

Das Westbahn-Management kam daher zu dem Schluss, dass es unter dem früheren Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) zu unrechtmäßigen Direktvergaben von Schienenpersonenverkehrsleistungen an die Österreichischen Bundesbahnen gekommen sein muss – und die Westbahn dabei bewusst benachteiligt worden ist. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft konnte den Argumenten der Westbahn jedoch gar nichts abgewinnen. Sie sah sogar von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab, weil sie nach dem geschilderten Sachverhalt nicht einmal einen Anfangsverdacht entwickeln konnte. Das heißt im Klartext: Es bedarf gar keiner Ermittlungen oder weiterer Untersuchungen, um beurteilen zu können, dass der in der Anzeige geschilderte Sachverhalt strafrechtlich in keiner Weise bedenklich ist. Die Westbahn wollte auf Anfrage der „Presse“ dazu nichts sagen. (hec)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.11.2019)

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