Weil sie im Gerichtsjahr ihr Haar bedeckte, durfte eine Rechtspraktikantin nicht nach außen hin als solche auftreten. Sie protestierte dagegen. Die Gerichte betonten aber, dass ihr Gerichtsjahr inzwischen ohnedies bereits vorbei sei.
Wien. Will man einen klassischen juristischen Beruf ergreifen, dann muss man nach dem Studium das Gerichtsjahr absolvieren. Die Rechtspraktikanten treten dabei auch als Repräsentanten der Justiz und des Staates auf. Doch nun stellte sich die Frage, inwieweit eine Muslimin im Gerichtsjahr ihr Kopftuch tragen darf.
Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Linz (OLG) ersuchte den Präsidenten des Landesgerichts Linz, mit der Frau zu sprechen. Er fragte die Juristin, ob sie während jener Tätigkeiten, bei denen sie die Justiz repräsentiert, das Kopftuch ablegen würde. Das lehnte die Frau ab. Sie berief sich darauf, Muslimin zu sein. Außerdem sei das Kleidungsstück Ausdruck ihrer Persönlichkeit.
Bei Prozessen nur im Zuschauerraum
Nun verlangte die OLG-Präsidentin, auf andere Weise sicherzustellen, dass die Frau nicht als Vertreterin von Staat und Justiz auftritt, wenn sie das Kopftuch trägt. So wurde der Rechtspraktikantin per Weisung untersagt, bei Verhandlungen auf der Richterbank zu sitzen. Sie durfte aber den Prozessen vom Zuschauerraum aus folgen.